Pädophiler Priester wird Strafe im Wallis verbüssen
Ein pädophiler Priester aus dem Wallis wurde wegen sexueller Übergriffe in Belgien verurteilt. Nun sitzt er seine Strafe allerdings in der Schweiz ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2017 wurde ein Schweizer Priester in Belgien verurteilt.
- Er hatte zuvor sexuelle Handlungen mit Kindern begangen.
- Allerdings wird er seine dreijährige Gefängnisstrafe im Wallis antreten.
Ein Walliser Priester, 2017 wegen sexueller Handlungen mit Kindern in Belgien verurteilt, wird seine dreijährige Gefängnisstrafe in der Schweiz verbüssen.
Der Kleriker, ein früheres Mitglied der erzkonservativen Priesterbruderschaft St. Pius X., ist erst am 12. Juni im Wallis verhaftet worden, über zwei Jahre lief der Mann frei herum.
«Gegenwärtig wird der Priester im Wallis festgehalten, wo er voraussichtlich auch seine Strafe verbüssen wird. Aber dies hängt vom noch genauen Haftregime ab.» Das sagte der Walliser Staatsrat und Sicherheitsdirektor Fréderic Favre am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Tageszeitung «Le Nouvelliste» hatte zuerst über den Fall berichtet.
Für Taten an zwei anderen Jungen freigesprochen
Der Mann wurde im Dezember 2017 vom Berufungsgericht in Brüssel wegen sexuellen Missbrauchs eines unter 16-jährigen Buben schuldig gesprochen. Er beaufsichtigte ihn zwischen 2010 und 2011 im Internat der Pius-Bruderschaft in Brüssel. Die Richter verurteilten ihn zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren. Das Opfer und seine Eltern waren Zivilparteien im Prozess.
Für gleichartige Taten an zwei anderen Jungen aus dem Internat wurde der Angeklagte freigesprochen.

Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil lebte der Pfarrer frei im Wallis. Der Kirchenmann habe keine Berufung gegen seine Verurteilung eingereicht. Er habe Belgien gebeten, ihm zu erlauben, seine Strafe in der Schweiz zu verbüssen, schrieb «Le Nouvelliste». Seither scheine der Fall in Brüssel ins Stocken geraten zu sein, die Zeitung ortet eine bürokratische Schlamperei.
Das Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen erlaubt Angeklagten, die im Ausland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind: Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen in ihren Heimatstaat zurückkehren, um dort ihre Strafe zu verbüssen.
Verhaftung erfolgte nach Zeitungsbericht
Das Walliser Sicherheitsdepartement hatte keine Kenntnis von dem Fall, wie Favre sagte. Nachdem «Le Nouvelliste» publik gemacht hatte, dass sich der verurteilte Priester im Wallis aufhält, verhaftete die Polizei den Mann.
Staatsrat Favre erklärte: Die kurz vor der Verhaftung angefragten belgischen Behörden schickten in den darauf folgenden Tagen rasch ein Vollstreckungsgesuch nach Bern.
Nach Angaben des Bundesamts für Justiz traf das fragliche Dokument «erst» am 16. Juni ein. Es verweist für weitere Fragen an die belgischen Behörden. Diese reagierten bis zum Montag nicht auf mehrfache Anfragen der Schweizer Nachrichtenagentur.