Ein 27-jähriger Mann missbrauchte im Kanton Waadt neun Mädchen sexuell. Nun wurde er zu 38 Monaten Gefängnis verurteilt.
Kindesmissbrauch
Der angeklagte 27-Jährige hatte neun Mädchen sexuell missbraucht. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 27-jähriger Mann hatte neun Mädchen im Kanton Waadt sexuell missbraucht.
  • Der Luxemburger muss nun 38 Monate ins Gefängnis.
  • Das Strafgericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ein 27-Jähriger, der im Kanton Waadt neun Mädchen sexuell missbraucht hatte, muss 38 Monate ins Gefängnis. Seine Opfer waren alle im Alter von weniger als 16 Jahren. Der Luxemburger hatte sich in sozialen Netzwerken als Modefotograf ausgegeben, um mit seinen späteren Opfern in Kontakt zu treten.

Das Strafgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt in Renens VD folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese warf dem Angeklagten Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung vor.

Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine ambulante Behandlung sowie ein Verbot der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen gefordert.

Täter wird nach Verbüssung seiner Strafe des Landes verwiesen

Nur in einem Detail entschieden die Richter anders: Der Luxemburger wird nach Verbüssung seiner Strafe nicht für zehn, sondern für acht Jahre des Landes verwiesen. Der Verurteilte hat bereits ein Jahr Untersuchungshaft verbracht und insgesamt 7000 Franken für moralische Wiedergutmachung an seine Opfer bezahlt.

Seine Anwältin Manuela Ryter-Godel bestritt den Tatbestand der sexuellen Nötigung und der Nötigung. Sie schliesst zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, gegen diesen Entscheid Berufung beim Kantonsgericht einzulegen. Sie wartet aber auf die Zustimmung ihres Mandanten.

Gefängnisstrafe
Nach seiner vollzogenen Strafe wird der Täter für acht Jahre des Landes verwiesen. (Symbolbild) - Keystone

«Dieses Urteil berücksichtigt in keiner Weise den aussergewöhnlichen Weg der Wiedergutmachung, den mein Mandant gegangen ist, seine Offenheit, seine Zusammenarbeit mit den Ermittlern, seine Reue und seine Entschuldigung.» Das sagte die Verteidigerin.

Die Anwältin von zwei der missbrauchten Mädchen und ihrer Eltern, Coralie Devaud, zeigte sich ihrerseits zufrieden mit dem Urteil. «Meine Mandantinnen sind erleichtert. Das Urteil bestätigt ihren Status als Opfer».

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