Der ehemalige gambische Ministerpräsident Ousman Sonko beschuldigt die Schweiz, ihn gefoltert zu haben. Laut dem Bundesstrafgericht wird aber nicht ermittelt.
Eine Tür in einem Gefängis.
Der ehemalige gambische Inneminister sei laut eigenen Angaben in einem Schweizer Gefängnis gefoltert worden (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonko ist wegen Folter und Handlungen gegen die sexuelle Integrität im Gefängnis.
  • Der ehemalige gambische Politiker kritisiert die Haftbedingungen in dem Berner Gefängnis.
  • Laut einem Entscheid des Bundesstrafgericht wird nun nicht gegen hiesige Beamte ermittelt.
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Die Bundesanwaltschaft musste im Zusammenhang mit einer Strafklage des ehemaligen gambischen Innenministers Ousman Sonko gegen hiesige Beamte keine Untersuchung einleiten. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Sonko klagte wegen Folterhandlungen gegen ihn.

In seiner Anzeige kritisierte er die Haftbedingungen im Gefängnis und seine Unterbringung und Versorgung während einer Einvernahme. Dies geht aus einem heute Donnerstag publizierten Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Nur eine Stunde an der frischen Luft

So rügte Sonko unter anderem, dass er pro Tag nur eine Stunde an die frische Luft könne und den Rest der Zeit in einer Einzelzelle verbringen müsse. Weiter brachte er vor, dass er seit seiner Festnahme nur unregelmässig habe arbeiten können.

Das Bundesstrafgericht hält fest, Sonko unterliege der Hausordnung der Berner Regionalgefängnisse. Die Haftbedingungen würden keinen Anhaltspunkt bieten, die auf einen Straftatbestand hindeuten würden.

Vorgeworfene Folterhandlungen

Insofern sei nicht zu beanstanden, dass der für die Behandlung der Anzeige ausserordentlich eingesetzte Staatsanwalt des Bundes nicht auf die Klage eingetreten sei.

Sonko wird beschuldigt, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte, weiteres Personal oder diesen nahestehenden Gruppen wie die «Junglers» verantwortlich zu sein.

Seit Ende Januar 2017 ist Sonko in der Schweiz inhaftiert. Zunächst lebte er einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen.

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