Ein Onlineshopbetreiber aus Horgen ZH zog mehrere Hundert Kunden über den Tisch. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten – und schob die Schuld von sich.
online shopping
Ein Online-Shopper kauft auf einer Webseite ein. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 63-jähriger Onlinebetrüger musste sich erneut vor Gericht verantworten.
  • Er soll knapp 300 Kunden das Geld aus der Tasche gezogen haben.
  • Der Verurteilte schiebt jegliche Schuld von sich – ohne Erfolg.

Ein heute 63-jähriger Mann musste sich vor dem Obergericht verantworten. Gemeinsam mit einem Kollegen hatte der Onlineshop-Betreiber für Werkzeug und Elektronisches rund 300 Kunden abgezockt. Das Geld ging ein, die bestellte Ware haben die Käufer aber nie erhalten.

Bis zum Ende stritt er die Schuld ab. Er führte das Onlinegeschäft von seinem damaligen Wohnort in Horgen ZH aus. Der Hauptsitz, von wo aus die Ware geliefert werden sollte, befand sich in Deutschland. Demnach habe er vom Ausfall der Lieferungen keine Kenntnis gehabt.

Dem Onlinehändler wird vorgeworfen, das Geld der Kunden auch für private Zwecke benutzt zu haben. Auch habe er gewusst, dass sein Geschäftsmodell nicht funktioniert. Dieser wiederum schiebt alle Schuld von sich, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

Obergericht kauft Ausreden nicht ab

Mehrere Auszüge mit Zahlen sollen beweisen, dass es nicht sein Fehler war. Die Ausrede: Der Geschäftsführer aus Deutschland soll rund 50'000 Franken abgezwackt haben. 

Der Name des 63-Jährigen war schon davon negativ konnotiert. So hat das Konsumentenmagazin  «K-Tipp» in der Vergangenheit vor ihm gewarnt. Nebst Betrug liess er sich auch eine Urkundenfälschung sowie Beschimpfungen per Mail zu Schulden kommen.

Das Obergericht entscheidet gleich wie schon davor das Bezirksgericht. Es bleibt bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe. Der Beschuldigte habe bereits von einem Gang vors Bundesgericht gesprochen.

Ad
Ad