Vor dem Aargauer Obergericht hat sich am heutigen Donnerstag ein 40-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten.
Obergericht in Aarau im November 2017 - Keystone
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Der Beschuldigte hatte bei einer Kreuzung das Rotlicht mit einer Geschwindigkeit von 55 Kilometern pro Stunde überfahren. Es kam zur Kollision mit einem entgegenkommenden Motorrad - der 26-jährige Motorradfahrer wurde tödlich verletzt. Ein zweiter Töfffahrer konnte gerade noch ausweichen.

Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Autolenker im Januar 2018 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Es folgte mit seinem Schuldspruch dem Antrag des Anklägers.

Der Beschuldigte habe das Rotlicht wissentlich und willentlich überfahren, hatte der Staatsanwalt argumentiert. Somit habe er damit rechnen müssen, andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden und deren Tod in Kauf genommen.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung beantragt. Sein Mandant sei wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu verurteilen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu bestrafen.

Grün-Gelb gesehen

Der Beschuldigte hatte vor Gericht beteuert, er habe die Ampel nicht auf Rot stehen sehen. Seiner Wahrnehmung nach sei sie gerade von Grün auf Gelb gesprungen, er habe deshalb beschleunigt, um noch über die Kreuzung zu kommen. Technische Abklärungen des Forensischen Instituts Zürich hatten allerdings ergeben, dass die Ampel im Moment der Kollision bereits seit 2,7 Sekunden auf Rot stand.

Nun liegt der Fall beim Obergericht. Ob dieses die Kollision ebenfalls als vorsätzliche oder als milder bestrafte fahrlässige Tötung einstuft, ist offen. Es ist eher selten, dass ein Gericht einen tödlichen Verkehrsunfall als vorsätzliche Tötung qualifiziert.

Damit eine Tat juristisch als vorsätzliche Tötung eingestuft wird, muss der Beschuldigte nicht direkt den Tod eines anderen Menschen wollen. Es genügt, wenn er mit der Todesfolge seines Tuns rechnen muss und dies in Kauf nimmt.

Die Minimalstrafe bei einer vorsätzlichen Tötung beträgt 5 Jahre. Für fahrlässige Tötung sieht das Schweizer Strafgesetzbuch eine Maximalstrafe von 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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