Online-Betrüger in Zürich geschnappt: 76-Jähriger um Tausende erleichtert

Keystone-SDA
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Pfäffikon,

Ein mutmasslicher Geldbetrüger wurde in Bauma verhaftet. Er soll einen Senior zu riskanten Online-Investitionen verleitet hatte.

Handschellen
In Bauma wurde ein mutmasslicher Betrüger verhaftet. - keystone

Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitagabend in Bauma ZH einen mutmasslichen Geldbetrüger verhaftet. Der 38-jährige Ukrainer soll einen 76-Jährigen zu Online-Anlagen von zehntausenden Franken verleitet haben.

Der 76-Jährige war Ende 2024 auf eine Webseite gestossen, die seiner Ansicht nach «absolut seriös wirkende Investitionsmöglichkeiten» anbot, wie die Kantonspolizei Zürich am Samstag schrieb. Nach erfolgtem Erstkontakt baute eine persönliche Beraterin geschickt eine starke Vertrauensbeziehung zu dem Mann auf.

Sie habe diesen dazu bewegt, diverse Investitionen von insgesamt mehreren zehntausend Franken zu tätigen. Erst nach und nach erkannte das Opfer den aufwändig inszenierten Online-Anlagebetrug und erstattete bei der Polizei eine Anzeige.

In der Hoffnung, doch noch an das vermeintlich verlorene Geld zu gelangen, liess er sich von der Beraterin überzeugen, eine letzte Gebühr von über zehntausend Franken zur Herauslösung des Investments zu bezahlen, wie es weiter hiess.

Bargeld-Übergabe führt zur Festnahme

Bei der Übergabe des Geldes an den betrügerischen Abholer standen Fahnder und Ermittler der Kantonspolizei Zürich bereit und verhafteten den 38-jährigen Ukrainer. Dieser wurde zu den Vorwürfen befragt.

Die Kantonspolizei prüft nun, ob er an weiteren Geldabholungen beteiligt war. Sie übergibt ihn der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Über Online-Anlageplattformen ergaunern Betrüger laut der Kantonspolizei Zürich jährlich Millionenbeträge im dreistelligen Bereich. Im Zusammenhang mit Online-Investments empfiehlt sie Vorsicht.

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Kommentare

User #6350 (nicht angemeldet)

Warum immer nur „mutmasslich“? Bei der Geldübergabe von der Polizei erwischt: das ist nicht mutmasslich sondern tatsächlich. Zudem: warum wird die „mutmassliche“ Ortschaft Bauma bekanntgegeben, aber die festgestellte Nationalität des „mutmasslichen“ Verbrechers nicht?

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