Ombudsmann schmettert Klagen gegen Michael Jackson Doku ab

Keystone-SDA
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Zürich,

Mit einem Themenpaket zur Dokumentation über Michael Jackson, «Leaving Neverland», habe der SRF keinen Rufmord begangen, wie die Ombudsstelle des SRG urteilt.

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Der Todestag von Michael Jackson wird vom Fanclub gefeiert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschauer warfen dem SRF Fake News vor, als dieser Sendungen zur Jackson-Doku zeigte.
  • Die Ombudsstelle des SRG kommt nun zum Schluss, dass kein Rufmord begangen worden ist.
  • Das Themenpaket sei insgesamt sachgerecht gewesen.

Anfang April strahlte SRF ein Themenpaket zur Jackson-Doku «Leaving Neverland» aus. Es habe die öffentliche Debatte sachgerecht abgebildet und keinen Rufmord betrieben. Zu diesem Schluss kommt der Schlussbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz.

Der vierstündige Dokumentarfilm «Leaving Neverland» von Dan Reed konzentriert sich auf die Geschichten von zwei Männern: James Safechuck und Wade Robson. Sie berichten darüber, dass Michael Jackson sie als Kinder sexuell missbraucht habe.

michael jackson leaving neverland
Die mutmasslichen Opfer von Michael Jackson, James Safechuck (M.) und Wade Robson (l.) bei Talkmasterin Oprah Winfrey. - Screenshot Youtube

Nach der Ausstrahlung des zweiteiligen Films am 6. April 2019 waren bei der Ombudsstelle innert zwanzig Tagen 51 Beanstandungen eingegangen. 44 davon kritisierten die Doku, sechs die im Zusammenhang stehende TV-Sendung «Club» und: eine die Radiosendung «Kontext» von SRF 2 Kultur.

Fake News über Michael Jackson?

Der Hauptvorwurf lautete «Fake News». Geäussert wurde er von zahlreichen Zuschauern, die meisten orientierten sich am Wording eines Schweizer Jackson-Fanclubs. Demnach hat SRF etwa «das Sachgerechtigkeitsverbot fahrlässig und schwer verletzt». Der beanstandete Film wurde weiter als «einseitig» und «manipulativ» bezeichnet.

Roger Blum srg SRF
Der SRG-Ombudsmann Roger Blum. - SRF

Die Programmverantwortlichen nahmen auf insgesamt acht Seiten zu den Vorwürfen Stellung und entkräfteten diese. Ombudsmann Roger Blum stützt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Haltung des Senders. SRF habe «das einzig Richtige getan» und eine Debatte geführt.

Sendungen zu Michael Jackson insgesamt sachgerecht

Medien seien dazu da, Phänomene der Gesellschaft aufzugreifen, darüber aufzuklären und sie zu debattieren. Diese Debatte wurde aus Sicht von Blum mit den Begleitsendungen klug geführt. Die erhobenen Vorwürfe gegen SRF seien deshalb «nicht gerechtfertigt». Er werde «nicht empfehlen, irgendetwas zu korrigieren oder zu widerrufen».

Bei der Doku handle es sich um ein Mischformat aus Unterhaltung und Dokumentation, dsas die Realität mit fiktionalen Elementen mische. «Für sich allein betrachtet war der Film nicht sachgerecht», schreibt Blum. Die Begleitsendungen betteten den Film aber ein. Insgesamt sei «das Paket sachgerecht» gewesen.

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