Der Obwaldner Kantonsrat lehnt Strafen für Pflegeeinrichtungen ab, die ihre Ausbildungspflicht vernachlässigen.
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Keine Sanktionen für Pflegeheime will der Obwaldner Kantonsrat. (Symbolbild) - Keystone
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Der Obwaldner Kantonsrat hat an seiner Mai-Session über das Einführungsgesetz zur Umsetzung der ersten Etappe der eidgenössischen Pflegeinitiative diskutiert. Grossmehrheitlich sprachen sich die Fraktionen gegen Sanktionen für Pflegebetriebe aus, die ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen.

Gregor Jaggi (Mitte/GLP) von der vorberatenden Kommission appellierte an die Eigenverantwortung der Institutionen, um deren Fortbestand zu sichern. Viel mehr müssten die Betriebe mit positiven Massnahmen gefördert werden, statt Sanktionen.

Die Kommission beantragte deswegen, die Ersatzabgaben zu streichen. Einzig die CSP sprach sich gegen eine Streichung des Artikels aus. Laut Regula Gerig gehörten die Grundpfeiler der Pflegeinitiative in das Gesetz.

Sie votierte für eine Kann-Formulierung. Sie betonte, dass mit dem Artikel alle Pflegeinstitutionen einander gleichgestellt würden.

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Christoph Amstad, Obwaldner Sozialdirektor. - Keystone

Dies bestätigte auch Regierungsrat Christoph Amstad (Mitte). «Wir sind überzeugt, dass das Interesse besteht, genügend Pflegekräfte auszubilden», sagte er.

Die Kann-Formulierung sei dazu da, Sanktionen auszusprechen, im Falle, dass sich jemand nicht um Nachwuchs kümmere. Das Parlament stimmte mit 45 zu 8 Stimmen für den Antrag der vorberatenden Kommission.

Zur ersten Etappe gehören auch finanzielle Beiträge an die Betriebe sowie an die Studierenden auf Teritärstufe.

Finanzielle Unterstützung für Ausbildung

Diese werden hälftig vom Bund, zu einem Viertel vom Kanton und zu einem Viertel von den Gemeinden übernommen. Beiträge sollen auch die höhere Fachschule sowie die Fachhochschule erhalten. Die Kosten werden zwischen Bund und Kanton aufgeteilt.

Bei den Beiträgen an die Auszubildenden HF oder FH richtet sich der Kanton nach dem Zentralschweizer Modell.

Studierende zwischen 22 und 24 Jahren sollen 300 Franken, zwischen 25 bis 27 Jahren 600 Franken und ab 28 Jahren 1200 Franken pro Monat mehr erhalten. Wer Kinder hat, erhält einen weiteren Zuschlag von 600 Franken.

Die Schlussabstimmung zum Einführungsgesetz folgt nach einer zweiten Lesung.

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