Die Frau, die im Dezember 2018 in Derendingen SO ihren Lebenspartner mit einem Messerstich getötet hat, handelte laut Obergericht Solothurn in Notwehr. Das Gericht sprach die Frau deshalb frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil
Justitia (Symbolbild). - Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Morgen des 8. Dezember 2018 hatten die heute 60-jährige Schweizerin und ihr ein Jahr älterer Partner einen heftigen verbalen Streit.

Als er ihr eine Pistole an die Brust hielt und drohte, sie zu erschiessen, stach sie mit einem Küchenmesser zu. Sie traf die Schlagader, der Mann starb.

Mit seinem Urteil korrigierte das Obergericht den Entscheid des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt. Dieses hatte die Frau im März 2021 wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Es erkannte zwar eine Notwehrsituation, die Frau habe aber überrissen reagiert.

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