Nidwaldner Heime sollen Sterbehilfe zulassen
Entscheid im Kanton Nidwalden: Der Landrat stimmt für eine gesetzliche Verpflichtung zur Sterbehilfe in Pflegeheimen. Der Regierungsrat lehnte die Motion ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Landrat von Nidwalden hat einer Motion zur Sterbehilfe in Pflegeheimen zugestimmt.
- Gleichzeitig hat der Regierungsrat den Vorschlag abgelehnt.
- Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sind laut ihm ausreichend.
Im Kanton Nidwalden sollen Pflegeheime gesetzlich verpflichtet werden, begleitende Sterbehilfe zuzulassen. Der Landrat hat am Mittwoch eine Motion von Elena Kaiser (Grüne) mit 36 zu 17 Stimmen gutgeheissen.
Kaiser begründete ihren Vorstoss damit, dass Menschen ein Recht hätten, selbstbestimmt über das Ende ihres Leidens und Lebens zu entscheiden. Weil es im Nidwaldner Recht dazu keine gesetzliche Regelung gebe, würden die Alters- und Pflegeheime oft selbst bestimmen, wie sie mit der Sterbehilfe umgehen. Eine gesetzliche Regelung könne hier Willkür verhindern.
Regierungsrat lehnt ab
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Er war der Meinung, dass die bestehenden Gesetzesgrundlagen ausreichten. Diese würden eine «würdevolle Sterbebegleitung» und ein «würdevolles Abschiednehmen» ermöglichen.
Ein präzisierender Gesetzesartikel sei nicht nötig, sagte Regierungsrat Peter Truttmann (GLP). Nur eine Minderheit der Nidwaldner Heime lasse die Sterbehilfe nicht zu.

In seiner schriftlichen Antwort erklärte der Regierungsrat zudem, dass auch die Gefühle der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie der Angestellten des Pflegeheims beachtet werden müssten. Auch sei die Nachfrage nach Sterbehilfe in den Heimen gering.
Kaiser zeigte sich von der Antwort der Regierung enttäuscht. Es gehe nicht um die Heime, sondern um die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner, sagte sie.
Andere Politiker reagieren gemischt
Verena Zemp (Grüne/SP) sagte, eine gesetzliche Regelung wäre eine Entlastung für die Heime. Dominik Steiner (FDP) sagte, es gehe nicht darum, eine Pflegeinstitution zu etwas zu verdonnern, sondern Menschen am Lebensende etwas zu ermöglichen.
Annette Blättler (GLP) plädierte ebenfalls für eine Annahme der Motion. Josef Odermatt (SVP) sagte, seiner Fraktion sei die Selbstbestimmung sehr wichtig, auch zur Beendigung des Lebens.
Andreas Gander (Mitte) sagte dagegen, der Staat solle die Heime nicht dazu verpflichten, Sterbehilfe zuzulassen. Thomas Wallimann (Grüne/SP) sagte, das Recht auf Leben, nicht aber auf Suizid, sei ein Menschenrecht. Selbstbestimmungsrecht heisse nicht, dass jeder machen könne was er wolle. Zudem achte er auch die Freiheit der Heime.