Neuer Qualitätsvertrag soll Ergotherapie verbessern
Ein neuer Qualitätsvertrag verpflichtet Schweizer Ergotherapeuten zu Zielvereinbarungen mit Patienten und regelmässigem fachlichen Austausch.

Ein neuer Qualitätsvertrag verpflichtet Ergotherapeutinnen und Therapeuten in der Schweiz zu einem Verbesserungsprozess. Neu soll es eine gemeinsame Zielvereinbarung zwischen Therapeutinnen und Patientinnen sowie einen regelmässigen Austausch zwischen Fachpersonen geben.
Das neue Regelwerk sei am Donnerstag beim Bundesrat eingereicht worden, schrieben der Ergotherapie-Verband Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und der Verband Schweizer Krankenversicherer in einer gemeinsamen Mitteilung.
Ergotherapie: Neuer Vertrag soll Qualität steigern
Beim Vertrag werden alle Tarifpartner der praxisambulanten Ergotherapie verpflichtet, die Qualitätsmassnahmen umzusetzen. Eine gemeinsame Zielvereinbarung mit den Patientinnen und Patienten soll zu einer höheren Behandlungsqualität führen. Vom systematischen Austausch zwischen den Fachpersonen erhoffen sich die Verbände konkrete Verbesserungsvorschläge.
Das neue Werk sei ein «wichtiger Schritt», um den Bedürfnissen der zu behandelnden Personen gerechter zu werden, liess sich Sarah Kospe, stellvertretende Direktorin des SRK zitieren.
Der Vertrag ersetzt nun denjenigen aus dem Jahr 2009. Er sei das Ergebnis «intensiver und konstruktiver Verhandlungen».






