Nationalratskommission will Kulturschaffende besser absichern
Professionelle Kulturschaffende, die mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, sollen einen besseren sozialen Schutz erhalten. Das will die zuständige Nationalratskommission.

Mit 14 zu 11 Stimmen hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) am Freitag eine entsprechende parlamentarische Initiative gut. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Über den Vorstoss entscheidet als nächstes die zuständige Ständeratskommission.
Angedacht ist gemäss dem WBK-Vorstoss, dass alle Arbeitseinkommen von Kulturschaffenden pauschal als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit betrachtet werden. Das soll sowohl für als Selbstständigerwerbende als auch als Angestellte ausgeübte Tätigkeiten gelten.
Eine oder mehrere vom Bund anerkannte Strukturen müssten dafür sorgen, dass Kulturschaffende im Angestelltenverhältnis arbeiten. Für heute als selbstständig geltende Tätigkeiten müssten Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlt werden.
Bei der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden gebe es Lücken, begründete die WBK-N ihr Vorgehen. Sie hätten mehrere Erwerbstätigkeiten und arbeiteten mal als Selbstständige und mal als Angestellte. Das Verhältnis von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit ändere sich von Monat zu Monat. Das mache die administrative Bearbeitung komplex.
Der Bundesrat habe, obwohl das Problem bekannt sei, bisher keine Massnahmen ergriffen, kritisierte die WBK-N. Auch den Auftrag des Parlaments im Rahmen der aktuellen Legislaturplanung scheine er nicht erfüllen zu wollen. Deshalb müsse das Parlament intervenieren.






