Nationalratskommission wählt neuen Ansatz für Erdbebenversicherung

Keystone-SDA
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Bern,

Die Finanzierung des Wiederaufbaus nach einem schwerwiegenden Erdbeben in der Schweiz soll neu geregelt werden. Die zuständige Nationalratskommission schlägt nach dem Nein der kleinen Kammer zu einer entsprechenden Vorlage einen neuen Weg vor.

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Ein Mann zeigt die Zentrale anlaesslich der Feier zum 100-jaehrigen Bestehen des Schweizerischen Erdbebendienst. - keystone

Dabei soll die Absicherung gegen Erdbebenschäden, wie sie alle hundert Jahre zu erwarten sind, in der individuellen Verantwortung liegen. Erst bei einem noch schwereren Ereignis soll der Bund alle Immobilieneigentümer verpflichten können, einen beschränkten finanziellen Beitrag zur Bewältigung zu leisten.

Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) für dieses Konzept ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diese Art der Erdbebenvorsorge kombiniere private und staatliche Ansätze.

Der neue Vorschlag kann als Kompromissversuch gewertet werden. Im vergangenen Dezember hatte der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Versicherungslösung im Falle schwerer Erdbeben abgelehnt. Mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich damals eine knappe Mehrheit gegen eine Verfassungsänderung aus. Demnach sollten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden dazu verpflichtet werden, einen Betrag von höchstens 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes einzubringen, um Betroffene zu entschädigen und einen raschen Wiederaufbau zu ermöglichen.

Die Mehrheit der Nationalratskommission betont nun laut der Mitteilung, dass es eine Frage der Zeit sei, bis sich in der Schweiz ein schwerwiegendes Erdbeben ereigne. Heute sei nur ein Bruchteil der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Deshalb sei es ein Gebot der politischen Verantwortung, angesichts des enormen Schadenpotenzials finanziell für dieses Risiko vorzusorgen.

Der staatliche Mechanismus soll gemäss Vorschlag der Urek-N erst bei einer Schadenssumme von über rund 6,3 Milliarden Franken zum Tragen kommen, wie es weiter hiess. Dann dürfte der Bundesrat alle Eigentümer zu einem Beitrag von bis zu 0,5 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes verpflichten, um den Wiederaufbau zu finanzieren.

Die Kommission erachtet diese Lösung als effizient und kostengünstig, wie es hiess. Beiträge würden erst im Ereignisfall fällig, und im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Versicherung seien nicht laufend Prämien zu bezahlen. Eine Minderheit lehnt den Vorschlag ab. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

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