Nationalratskommission fällt erste Entscheide zum Jagdgesetz
Die Kantone sollen die Jagdprüfungen künftig gegenseitig anerkennen. Anders als der Ständerat ist die Nationalratskommission damit einverstanden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Umweltkommission folgt dem Vorschlag des Bundesrates.
- Unter andrem sollen «Jagdbanngebiete» in «Wildschutzgebiete» umbenannt werden.
- Die Kommission sprach sich mit 13 zu 12 Stimmen für den Vorschlag aus.
Die Umweltkommission (Urek) hat sich bei der Beratung des Jagdgesetzes mit 13 zu 12 Stimmen für den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Auch in anderen Punkten folgte die Urek dem Bundesrat. So sollen «Jagdbanngebiete» in «Wildschutzgebiete» umbenannt werden. Die neue Bezeichnung soll unterstreichen, dass diese Gebiete nicht nur für jagdbare, sondern auch für geschützte Tierarten eine zentrale Funktion haben.
Angst vor Verschärfung
Eine Minderheit der Kommission befürchtet, die Umbenennung könnte zu einer Verschärfung der Schutzbestimmungen führen. Bei den Grundsätzen der Jagdausübung unterstützt die Mehrheit ebenfalls den bundesrätlichen Entwurf, während mehrere Minderheiten Anpassungen fordern. Sie wollen etwa die Aufsicht professionalisieren oder bestimmte Jagdformen einschränken.
Über zentrale Punkte hat die Urek noch nicht entschieden. Mit der Gesetzesrevision soll der Schutz des Wolfes gelockert werden. Der Wolfsbestand soll reguliert werden können, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten. Nach dem Willen des Ständerates wäre die Jagd auf Wölfe auch in den Jagdbanngebieten zugelassen. Zudem sollen auch Biber und Luchse einfacher abgeschossen werden können.