Nationalratskommission bereitet Weg für inklusivere Gesellschaft

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Bern,

Menschen mit Behinderungen sollen künftig weniger alltägliche Hürden überwinden müssen. Die zuständige Nationalratskommission will das vom Bundesrat verabschiedete Inklusionsgesetz ausweiten.

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Menschen mit Behinderungen sollen künftig weniger alltägliche Hürden überwinden müssen. (Symbolbild) - keystone

Die von Behindertenorganisationen im September 2024 eingereichte Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg zu stärken. Sie sieht unter anderem vor, dass Betroffene Anspruch auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen haben und ihren Wohnort sowie ihre Wohnform frei wählen können.

Wie der Bundesrat lehnt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) das Volksbegehren ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Jedoch soll ein neues Inklusionsgesetz zentrale Forderungen der Initiative aufnehmen.

Nach harscher Kritik in der Vernehmlassung hatte die Landesregierung den indirekten Gegenvorschlag ausgeweitet. Nun will die WBK-N die Vorlage um weitere Punkte erweitern – und kommt damit den Forderungen des Initiativkomitees und der linken Parteien entgegen. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

Konkret beantragt die Kommission, den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und damit deren wirtschaftliche Eigenständigkeit zu stärken. Zudem sollen die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen gezielt gefördert und Instrumente wie das Job-Coaching gestärkt werden.

Weiter will die Mehrheit der Kommission die Anzahl Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf neunzig Stunden pro Monat erhöhen. Auch Assistenzleistungen Dritter sollen gestärkt werden, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Ausserdem soll Menschen mit Behinderungen in der Freizeit ein verbesserter Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden. Weitere Änderungen betreffen den Bereich Wohnen: So soll die Wahlfreiheit verbessert und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern gefördert werden.

In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Laut verschiedenen Verbänden von Betroffenen sind diese im Alltag zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt – sei es beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr. Heute sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt.

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