Der Nationalrat will Kinder vor Gewalt schützen. Diesbezüglich wurde ein Postulat von Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR) an den Bundesrat überwiesen.
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Lässt sich der Schutz von Kindern gegen Gewalt in der Erziehung gesetzlich regeln? Der Nationalrat hat beim Bund einen Bericht bestellt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will Kinder vor Gewalt in der Erziehung schützen.
  • Eine entsprechendes Postulat wurde an den Bundesrat überwiesen.
  • Die SVP-Fraktion lehnte das Postulat ab.

Der Nationalrat will Kinder vor Gewalt schützen, die ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte auf sie ausüben. Er fordert vom Bundesrat, den Schutz vor erzieherischer Gewalt im Zivilgesetzbuch zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen. Der Nationalrat überwies dazu mit 134 zu 46 Stimmen und bei 3 Enthaltungen ein Postulat von Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR).

Körperliche Strafen in der Erziehung wirkten sich ein Leben lang aus, sagte Bulliard-Marbach im Rat. Die Schweiz sei gegenüber dem europäischen Umland im Rückstand, obwohl sie die Uno-Kinderrechtskonvention unterzeichnet habe.

Christine Bulliard-Marbach
Christine Bulliard-Marbach, CVP-Nationalrätin. - keystone

Die SVP-Fraktion lehnte das Postulat ab. Sprecherin Monika Rüegger (OW) sagte, die relevanten Grundpfeiler zum Schutz des Kindes seien gesetzt, unter anderem mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Eltern seien in der Pflicht bei der Erziehung, und da habe der Staat nicht hineinzureden.

Der Bundesrat dagegen war einverstanden mit dem Postulat. Er kann den gewünschten Bericht ausarbeiten.

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