Nationalrat will gesetzliche Grundlage für Kesb-Gutachten
Der Nationalrat will eine gesetzliche Grundlage für Kesb-Gutachten. Eine entsprechende Motion wurde am Mittwoch angenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will eine gesetzliche Grundlage für Kesb-Gutachten.
- Der Bundesrat war jedoch gegen die Motion.
- Er sah keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Der Nationalrat will eine gesetzliche Grundlage schaffen für qualitative Standards bei Gutachten zum Kinder- und Erwachsenenschutz (Kesb). Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus der Grünliberalen Fraktion mit 124 zu 60 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Bundesrat war gegen die Motion, weil er keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene sah.

Die Auswahl der geeigneten Behördenmitglieder sowie deren Aus- und Weiterbildung sei Sache der Kantone. Dem Bundesrat seien aber gute Grundlagen wichtig, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Rat. Auch wenn man nationale Standards einführe, könne ein Gutachten diese nicht erfüllen.
Beat Flach (GLP/AG) hatte das Anliegen damit begründet, dass die Qualität der Gutachten sehr unterschiedlich und stark von der Fachperson abhängig sei, die sie erstelle. Der Markt sei klein, es gebe nur wenige Gutachter. Der Schaden könne aber gross sein.

Die Gutachten seien immer eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Behörden, etwa bei Platzierungsentscheiden oder Entscheiden zur elterlichen Fürsorge. Deshalb müsse deren Qualität gut sein. Insofern seien gesetzliche Bestimmungen für die Erstellung von Gutachten notwendig.