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Nationalrat will Elektroschockpistolen für Transportpolizei

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Bern,

Nationalrat stimmt für den Einsatz von Elektroschockpistolen bei der Transportpolizei.

Elektroschockpistole
Ein St. Galler Polizist mit einem Taser – auch Elektroschockpistole oder Destabilisierungsgerät genannt. (Archivbild) - keystone

Mitarbeitende der Transportpolizei sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig Elektroschockpistolen tragen dürfen. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Motion von Michaël Buffat (SVP/VD) angenommen.

Der Entscheid fiel mit 132 zu 60 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Seit 2008 hätten viele Polizeikorps solche Elektroschockpistolen angeschafft, argumentierte Buffat. Auch für die Transportpolizei könnten diese ein wichtiges Hilfsmittel sein, etwa im Falle von Drohungen mit Messern – gerade, wenn an einem Ort viele Leute seien.

Bundesrat empfiehlt Annahme

Der Bundesrat empfahl die Annehme der Motion. Verkehrsminister Albert Rösti machte klar, man verstehe den Vorstoss als Prüfauftrag. Welche Geräte für welche Situationen geeignet seien und wann ihr Einsatz verhältnismässig sei, müsse zunächst geklärt werden.

Die Transportpolizei habe nicht die gleiche Rolle wie etwa die Kantonspolizeien, kritisierte Fabien Fivaz (Grüne/NE). Es sei politisch gewollt, dass sie weniger Kompetenzen habe. Fivaz gab zudem zu bedenken, die sogenannten Taser seien alles andere als eine harmlose Waffe.

Es seien rund hundert Todesfälle nach ihrem Einsatz belegt, viele davon in den USA. Zudem verfüge die Transportpolizei schon heute über genügend Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben, etwa Schusswaffen oder Pfefferspray.

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