Der Nationalrat entschied, dass der Vater auch bei einer Totgeburt des Kindes Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub haben soll.
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Stirbt ein Kind während der Geburt, soll der Vater künftig Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub haben. Das fordert der Nationalrat. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat besteht auf den Anspruch des Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes.
  • Er argumentiert, dass dieser auch zur Unterstützung der Mutter vorhanden sei.
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Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Greta Gysin (Grüne/TI) angenommen. Nun entscheidet der Ständerat.

Die grosse Kammer sagte mit 127 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen Ja zum Vorstoss. Damit setzte es sich über den Willen des Bundesrats hinweg.

Bundesrat argumentiert mit Zielen des Vaterschaftsurlaubs

Dieser machte in seiner ablehnenden Stellungnahme geltend, dass der Vaterschaftsurlaub ein anderes primäres Ziel hätte: Dem Vater solle dadurch ermöglicht werden, sich in die veränderte Familiensituation mit dem Neugeborenen einzubringen. Bei einer Totgeburt könne der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon heute «für besondere Anlässe» gemäss Obligationenrecht die erforderliche Zeit gewähren.

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Der Bundesrat schlägt als Lösung eine Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) vor. - keystone

Das reicht einer Mehrheit im Nationalrat jedoch nicht. Die grosse Kammer fordert, die Gesetzgebung so anzupassen, dass der Vaterschaftsurlaub in vollem Umfang gewährt wird. Auch dann, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt.

Der Zweck dieses Urlaubs sei es auch, die Mutter während der postnatalen Phase zu unterstützen, hielt Gysin fest. Das sei gerade im tragischen Fall einer Totgeburt oder falls das Kind bei der Geburt stirbt notwendig.

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