Nagelstudios müssen zweimal Farbe wegwerfen – 6500 Fr. futsch
Innerhalb von wenigen Monaten müssen Schweizer Nagelstudios gleich zweimal viele Farben wegschmeissen. Grund sind neue Regeln des Bunds. Das sorgt für Ärger.

Das Wichtigste in Kürze
- Ärger für Nagelstudios: Einige müssen zweimal innert weniger Monate Farben wegwerfen.
- Der Grund sind neue Regeln des Bundes für Inhaltsstoffe. Zwei werden verboten.
- Für Kritik sorgt, dass die Neuerungen nicht gleichzeitig ausgesprochen wurden.
- Eine Nagelstudio-Besitzerin befürchtet, dass dubiose Anbieter sich nicht daran halten.
Der Bund verbietet innerhalb von wenigen Monaten gleich zweimal Inhaltsstoffe, die in Nagelfarben verbreitet sind. Beide Stoffe bergen das Risiko, die Fruchtbarkeit von Frauen zu beeinträchtigen.
Eine Nagelstudio-Besitzerin aus Bern versteht die neuen Regeln, ärgert sich aber über das Vorgehen. Und sie hegt einen bösen Verdacht.
Doch von vorne.
6500 Franken futsch
Letzten Herbst muss Nagelstudio-Besitzerin Ricarda B.* praktisch alle ihre Gel- und Shellac-Nagelfarben wegschmeissen und neue kaufen.
Grund ist eine neue Regel des Bundes: Der Inhaltsstoff «TPO», der in ihren Farben enthalten ist, wird per September verboten.
B. reagiert sofort und kauft neue Farben ohne TPO. Kostenpunkt: 11'000 Franken – rund 4500 Franken für neue Farben, alte Farben für rund 6500 Franken landen im Sondermüll.
Doch nur wenige Monate später kommt die nächste Entscheidung. Jetzt wird auch der Inhaltsstoff «Silber» oder «CI 77820» verboten. Auch er schädigt ab einer gewissen Menge die Fortpflanzungsfähigkeit.
Erneut muss die Nagel-Künstlerin einen beachtlichen Teil der noch relativ neuen Farben wegwerfen. Erneut geht viel Geld futsch. Das neue Verbot gilt ab kommendem Mai.
Dass riskante Stoffe verboten werden, befürwortet Sie.
Doch das Vorgehen sorgt bei ihr für «Ärger», wie die Bernerin sagt: «Warum konnte man die beiden Stoffe nicht auf einmal verbieten? Wenn wir Farben zweimal ersetzen müssen, entstehen Tausende Franken Mehrkosten!»
Hersteller verkaufen alte Nagelfarben bis zum Tag vor Verbot
Iris Kuchler vom Branchenverband Swiss Naildesign «kann die Kritik verstehen», wie sie zu Nau.ch sagt. Sie gibt zu bedenken, dass die Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung des Beschlusses und dem Inkrafttreten relativ kurz sein könne.
«Es wäre natürlich wünschenswert, wenn der Bund solche Änderungen aktiv und frühzeitig kommunizieren würde. Da der Prozess jedoch bereits sehr langwierig ist, gelingt dies in der Praxis nicht immer», sagt Kuchler.
Zudem stellt sie fest, dass einige Nagelfarben-Hersteller «bis zum Schluss kaum oder gar nicht kommunizieren». Sie verkaufen Nagelstudios also unter Umständen bis zum letzten Tag vor dem Verbot noch «alte» Farben.
Andererseits gibt sie zu bedenken, dass die Studios selbst in der Verantwortung seien. «Sie müssen sich aktiv informieren.» Dass die Behörden Stoffe einzeln bewerten, sei immer so.
Und immerhin: Es sind nicht alle Nagelstudios in der Schweiz betroffen. Einige nutzten ohnehin bereits Nagelfarben ohne die neu verbotenen Inhaltsstoffe.
Verdacht: Unseriöse Studios ersetzen wegen Geld nichts
Versicherungen zahlen in solchen Fällen nichts – Nagelstudio-Besitzerin Ricarda B. muss selbst ins Portemonnaie greifen. Und genau das verleitet sie auch zu einem bösen Verdacht.
Denn: Es ist bekannt, dass in der Beauty-Branche immer wieder unseriöse Anbieter auffliegen.
«Ich befürchte, dass solche Studios ihre Farben trotz des nun bekannten Risikos einfach aus Kostengründen nicht ersetzen.» Dass gleich zweimal ersetzt werden müsste, könnte das noch befeuern.

Sie glaubt auch, dass viele die neuen Regeln gar nicht erst mitbekommen hätten. Denn: Die Verantwortung, sich zu informieren, liegt bei den Studios selbst. Der Bund geht nicht proaktiv auf sie zu.
«Ich bin sicher, dass sich viele Studios aus Unwissenheit oder finanziellen Gründen nicht an die Regeln halten», sagt B.
Kontrollen? Aus der Erfahrung von B. Fehlanzeige – in rund zehn Jahren als Nagel-Künstlerin in der Schweiz wurde sie nicht ein einziges Mal kontrolliert. Auch nicht, nachdem im September der Stoff TPO verboten wurde.
Anzeige droht
Für Kontrollen sind die Kantone zuständig. Es sieht nicht danach aus, dass sie den Nagelstudios nach den Änderungen vermehrt auf die Finger schauen.
Alda Breitenmoser, Präsidentin vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz, erklärt gegenüber Nau.ch: «Es ist nicht davon auszugehen, dass die neuen Verbote einen Anlass für eine Zunahme von Kontrollen bieten.»
Der Grund dafür ist, dass das Lebensmittelgesetz keine Kontrollperiode für Nagelstudios festlegt, wie sie für Tattoostudios gilt. Tätowierer müssen sich also gesetzlich regelmässig Kontrollen unterziehen, Nagelstudios nicht.
Die zuständigen kantonalen Behörden würden darum in erster Linie die verwendeten Produkte untersuchen. Das geschehe beispielsweise bei den Händlern direkt. Oder die Kantonschemiker holen sie in den Nagelstudios, um sie im Labor zu untersuchen.
Werden dabei Mängel festgestellt, ist das laut der Präsidentin des Kantonschemikerverbands Anlass für eine Kontrolle vor Ort.
Wird ein Nagelstudio dabei erwischt, die Inhaltsstoffe weiter zu verwenden, werde ihm das explizit per sofort verboten. Und: «Die verantwortliche Person muss im Wiederholungsfall mit einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft rechnen», sagt Breitenmoser.
Einstufungen «erfordern Zeit»
Grund dafür, dass die beiden Verbote in zwei Schritten erfolgten, sind Bewertungen der EU. Sie hat beide Inhaltsstoffe zu unterschiedlichen Zeitpunkten als sogenannte CMR-Stoffe eingestuft.
In diese Kategorie fallen Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend gelten.
Das Schweizer Kosmetikrecht entspricht grösstenteils demjenigen der EU. Beschliesst sie neue Richtlinien, werden die meist übernommen.

Beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heisst es auf Anfrage von Nau.ch: «Damit wird sichergestellt, dass in der Schweiz jederzeit dieselben Stoffe zugelassen sind wie in der EU.»
Eine BLV-Sprecherin betont, dass solche Einstufungsbewertungen fundierte wissenschaftliche Vorgehen seien. «Sie durchlaufen verschiedene Schritte und erfordern entsprechend Zeit.»
Und: «Auch in Zukunft wird es regelmässig zu Anpassungen im Kosmetikrecht infolge Neueinstufungen von CMR-Stoffen kommen.»
Darum empfiehlt das BLV Nagelstudios und Co. grundsätzlich, nicht zu viel Lagerbestand zu bestellen.
*Name von der Redaktion geändert













