Nachrichtendienstgesetz wird nach Gerichtsurteil angepasst

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nachrichtendienst akzeptiert ein Gerichtsurteil zur grenzüberschreitenden Funk- und Kabelaufklärung. Die dafür nötigen Gesetzesgrundlagen verletzen laut Bundesverwaltungsgericht die Grundrechte. Das Gesetz soll nun angepasst werden.

NDB
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert ein Gerichtsurteil zur grenzüberschreitenden Funk- und Kabelaufklärung. - keystone

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde Anfang Dezember bekannt. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Grundlagen der Funk- und Kabelaufklärung in bestimmten Bereichen nicht mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien. Es gebe keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) will laut einer Mitteilung vom Montag das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz umsetzen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2017 habe sich die internationale Rechtsprechung geändert.

Das Schweizer Gericht bezieht sich nach Angaben des NDB auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von 2021, die Grossbritannien und Schweden betreffen. Darin würden erstmals detaillierte Anforderungen an den Schutz vor Missbrauch bei der grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung formuliert.

Gemäss dem Gerichtsurteil muss das Gesetz innerhalb von fünf Jahren verfassungskonform gemacht werden. Gefordert werden verstärkte Garantien, namentlich für den Schutz von journalistischen Quellen und besonders schützenswerter Kommunikation, etwa zwischen Anwälten, Anwältinnen und deren Mandanten.

Schliesslich sei weder eine hinreichend effektive Beaufsichtigung der Informationsbeschaffung gewährleistet, noch stehe Betroffenen ein wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung, befand das Bundesverwaltungsgericht.

Die Funk- und Kabelaufklärung darf während der Revision weiterlaufen. Der NDB plant dazu ein eigenes Paket, damit die schon laufenden und dringenden Revisionspakete nicht verzögert werden. «Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage wichtig.»

Die Botschaft zum Grundpaket der Nachrichtendienstgesetz-Revision mit geänderten Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht dürfte der Bundesrat demnächst verabschieden. Die Vernehmlassung zum Zusatzpaket, das vor allem Massnahmen gegen Cyberbedrohungen behandelt, ist für Mitte 2026 geplant.

Kommentare

User #6087 (nicht angemeldet)

Die Informationen des Bundesnachrichtendienstes müssen zuerst im Amtsblatt der Stadt Bern veröffentlicht werden, bevor sie weiterverwendet werden. Ihre SP Schweiz.

User #1720 (nicht angemeldet)

Ich bin angenehm überrascht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2021 überhaupt einmal in der Presse erwähnt wird. Das sollte wirklich öfter geschehen, denn viele Leser hier wissen nichts davon und veröffentlichen Kommentare, die direkt gegen diese Konvention (und einige Schweizer Gesetze) verstossen.

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