Nach einem Streit zwischen Versicherten und Versicherungen hat der Ombudsman entschieden: Laut dem Gutachten müssen Corona-Kosten gedeckt werden.
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Logo der Axa Versicherungen Schweiz. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungen müssen für die Schäden durch das Coronavirus aufkommen.
  • Dies zeigt das Gutachten vom Ombudsman für Privatversicherungen.

Nach langem Streit ist klar: Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Das zeigt nun auch das vom Ombudsman für Privatversicherung veröffentlichte Gutachten. Somit wird mitunter das Gutachten der Anwaltskanzlei bestätigt, welches GastroSuisse und der Wirteverband Basel-Stadt ebenfalls diese Woche publiziert haben.

In dem des Ombudsman hält der namhafte Prof. Dr. Walter Fellmann auf Seite 33 insbesondere Folgendes fest: «Nach meiner Einschätzung liegt somit kein Ausschluss vor, der bei grundsätzlicher Deckung von Epidemien Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.» Das heisst letztlich klar: Aus entsprechenden Epidemieversicherungen ergibt sich eine Zahlungspflicht.

Gesellschaften wie «Basler Versicherung», «Esurance» und «Mobiliar» haben sich kooperativ bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Grund war die behördlich angeordnete Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020. Auch die «Helvetia» hat ihren Versicherten ein substanzielles Angebot unterbreitet.

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Die Verunsicherung wegen des Coronavirus drückt auch auf die Hypozinsen durch. - Keystone

Versicherungen sollen ihre Leistungspflicht wahrnehmen

Insbesondere die «AXA», «Generali» und «TSM» wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen. Von weiteren Versicherungen wie etwa der «Zurich» wird erwartet, dass sie nachbessern. Ihre bisherigen geringen «Solidaritätsbeiträge» sollen sie mit einer weiteren angemessenen Zahlung ergänzen.

Mittlerweile gelangen mehrere Gutachter und Rechtsexperten zum klaren Schluss, dass die Versicherungen für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Unterdessen wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären.

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