Im Kanton Aargau läuft nach einem Einsatz der Polizeisondereinheit «Argus» im August 2019 gegen mehrere Polizisten eine Strafuntersuchung. Ein unschuldig festgenommener Mann wirft der Polizei unter anderem Körperverletzung und Amtsmissbrauch vor.
argus
Das Sonderkommando «Argus» der Aargauer Kantonspolizei kommt bei besonders gefährlichen Situationen zum Einsatz. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der junge Mann sass beim Zugriff bei einer Tankstelle in Hunzenschwil AG am Steuer eines Autos.

Der Polizeieinsatz galt seinem Beifahrer, der zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der Gesuchte wurde vom Bezirksgericht Aarau mittlerweile rechtskräftig wegen versuchter Brandstiftung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Der unschuldige Lenker war gemäss Aargauer Obergericht nach dem «ausgesprochen ruppigen Vorgehen» für die Dauer von fünf Wochen nicht arbeitsfähig. Er war vorläufig festgenommen worden.

Der Mann reichte Strafanzeige ein und verlangte, dass wegen Befangenheit ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt werde. Das lehnte das Obergericht ab - und das Bundesgericht trat auf die nachfolgende Beschwerde des Mannes nicht ein.

Nachdem diese Frage geklärt war, wurde die Strafuntersuchung im April 2020 der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zugeteilt, wie die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Aargau am Dienstag einen Bericht der «Aargauer Zeitung» bestätigte. Zuvor berichtete auch die «SonntagsZeitung» über den Fall.

Die Strafuntersuchung richte sich gegen eine unbekannte, zahlenmässig nicht definierte Täterschaft und beinhalte die Straftatbestände des Amtsmissbrauchs, der einfachen Körperverletzung und der Sachbeschädigung, hielt Mediensprecher Alex Dutler fest.

Zur Kritik, die Aargauer Kantonspolizei nehme Verdächtige ohne ausreichenden Grund fest, hat Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP) Stellung genommen. Es geht vor allem um ausländische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, zum Beispiel um mutmassliche Kriminaltouristen.

Ein konkreter Tatverdacht müsse klar dokumentiert sein, sagte Egli im SRF-Regionaljournal Aargau/Solothurn. Man habe gemerkt, dass es Schwachstellen und Undeutlichkeiten im entsprechenden Dienstbefehl der Polizei von 2013 gebe. «Dies hat dazu geführt, dass man nicht immer ganz verhältnismässig ist.»

Der Dienstbefehl sei entsprechend angepasst worden, und es werde entsprechend ausgebildet. Es hätten Verbesserungen erzielt werden können. Der Regierungsrat hatte ein Rechtsgutachten zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen von verdächtigen Personen in Auftrag gegeben.

Namentlich müsse sichergestellt werden, dass die Kantonspolizei im Umgang mit verdächtigen Personen die Bestimmungen der Strafprozessordnung umfassend einhalte, hatte der Regierungsrat im Dezember zu den Ergebnissen mitgeteilt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtStaatsanwaltRegierungKrimiStaatSRFSP