Mutter wegen Tötung des eigenen Sohnes vor Zürcher Obergericht
In Zürich steht eine Frau vor dem Obergericht, weil sie ihren Sohn misshandelt und so umgebracht hat. Sie verweigert eine Behandlung, sie sei nicht krank.

Das Wichtigste in Kürze
- Einer Frau wird vorgeworfen, ihren Sohn misshandelt zu haben.
- Der damals vierjährige Junge starb 2019.
- Ein Bezirksgericht hat sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Vor dem Zürcher Obergericht muss sich heute Freitag eine 32-jährige Frau verantworten, die ihren eigenen Sohn umgebracht hat. Die Vorinstanz hatte sie wegen ihrer psychischen Erkrankung in eine stationäre Massnahme eingewiesen. Sie selber hält sich jedoch nicht für krank.
Der Frau wird vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn im Januar 2019 in ihrer Wohnung in Bülach schwer misshandelt zu haben. Er starb an den Folgen seiner Verletzungen. Der wehrlose Junge soll unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen worden sein.
Angeklagte verweigert jegliche Behandlung
Zudem erlitt er aufgrund von Verdrehungen der Haut, sogenannten «Brennnesseln», massive Einblutungen und Quetschungen an Armen und Beinen. Diese Verletzungen führten schliesslich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen.
Das Bezirksgericht Bülach hatte die Frau aus Kamerun im November 2020 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Weil sie gemäss einem psychiatrischen Gutachten aber an paranoider Schizophrenie leidet, sei sie schuldunfähig. Das Gericht ordnete deshalb eine stationäre Massnahme an.
Die Frau kündigte jedoch noch im Gerichtsaal an, dass sie jegliche Behandlung verweigern werde. Sie sei nicht krank.