Nach einem Heirats-Schwindel müssen eine Mutter (71) und ihr Sohn (34) vor dem Kriminalgericht Luzern antraben. Sie erscheinen nicht – und sind unauffindbar.
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Eine Mutter und ihr Sohn sollen in der virtuellen und realen Welt Heiratsschwindel betrieben haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mutter und ihr Sohn müssen sich heute vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten.
  • Die beiden gaben sich als Sex-Models und Verliebte aus und lebten luxuriös.
  • Am Donnerstag erscheinen beide aber nicht vor Gericht – und sind unauffindbar.

Vor dem Kriminalgericht Luzern müssen sich heute eine Mutter und ihr Sohn verantworten. Die AHV-Rentnerin und der damalige IV-Rentner sollen mit Heiratsschwindel und dem illegalen Verkauf von Sexbildern ihren luxuriösen Lebensstil inklusive Maserati finanziert haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für die 71-Jährige und den 34-Jährigen je eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren. Dazu kommen bedingte Geldstrafen. Die vorgeworfenen Delikte lauten auf verschiedene Formen des Betrugs, auf Urkundenfälschung, auf Drohung oder auf Gehilfenschaft dazu.

Doch: Am heutigen Donnerstag erscheinen weder die Mutter noch ihr Sohn vor Gericht! Die Verhandlung wurde abgebrochen.

Polizei findet Beschuldigte zuhause nicht

Der Gerichtspräsident sagte, die beiden Beschuldigten hätten dem Gericht zwei gleichlautende Schreiben zukommen lassen, gemäss denen sie aus «subjektiver Unmöglichkeit» nicht am Prozess teilnehmen könnten.

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Der Stuhl, auf dem die Beschuldigten im Kriminalgericht Platz nehmen müssen, ist leer geblieben. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Kriminalgericht entschied darauf, die Beschuldigten von der Polizei zum Prozess bringen zu lassen. Die Polizisten fanden die beiden Personen am Donnerstagmorgen an ihrem angeblichen Wohnort im Kanton Solothurn nicht vor. Es gebe auch kein Arztzeugnis, welches das Fernbleiben begründen könnte, erklärte der Gerichtspräsident.

Die beiden Verteidiger kennen nach eigenen Angaben den Aufenthaltsort ihrer Klientschaft nicht. Der Gerichtspräsident brach darauf die Verhandlung ab. Das Kriminalgericht wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Erwähnt wurden von den Parteienvertretern als Möglichkeiten eine polizeiliche Ausschreibung, eine Dispensation oder ein Abwesenheitsverfahren.

Schwindel zwischen 2016 bis 2018

Der 34-jährige Sohn lebte zum Tatzeitpunkt in den Jahren 2016 bis 2018 von einer IV-Rente, seine 71-jährige Mutter ist AHV-Rentnerin.

Gemäss der Anklageschrift spielten die Mutter und ihr Sohn vom Juli 2016 bis zu ihrer Verhaftung im Oktober 2018 professionell mit falschen Identitäten und vorgespielter Liebe, um von Männern Geld abzukassieren.

So verkauften sie widerrechtlich Pornobilder und -filme, wobei sie sich in Chats als die abgebildeten Frauen ausgaben und die angeblich von diesen getragenen Slips verkauften. Sie sollen damit total 300'000 Franken generiert haben.

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Eine Mutter und ihr Sohn müssen sich vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. (Symbolbild) - Pixabay

Der Sohn soll zudem versucht haben, eine Konkurrentin im Sex-Foto-Geschäft mit Belästigungen und Drohungen aus dem Markt zu drängen, wie es in der Anklageschrift heisst.

Gegenüber einem jüngeren Mann gab er sich via Kontaktanzeige und mit Hilfe von erotischen Fotos als «Jenny» und später auch noch als «Simona» aus und brachte den Verliebten dazu, den zwei erfundenen Internetbekanntschaften total über 20'000 Franken zu überweisen.

Mutter zog über 400'000 Franken ab

Die Mutter soll sich an zwei ältere Männer herangemacht und ihnen eine Heirat schmackhaft gemacht haben. Von ihrem ersten Freund, der einer Hochzeit skeptisch gegenüber stand, zog sie laut Anklage total mehr als 300'000 Franken ab. Sie behauptete etwa, sie sei Ärztin und benötige eine grössere Rücklage, damit sie ihn, falls nötig, pflegen könne.

Von ihrem zweiten Opfer ergatterte die mutmassliche Heiratsschwindlerin laut Anklageschrift zwei Monate vor der geplanten Hochzeit 100'000 Franken. Sie schulde das Geld ihrem Sohn, gab sie an. Kurz darauf beendete die Frau die Beziehung, dies weil der Mann in ihren Augen zu geizig sei.

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