Im Kanton Graubünden wurde ein mutmasslicher Wolfshybride erlegt. Hybridtiere stellen eine Gefahr für die Wolfspopulation dar.
Wolfshybride
Hatte mehr Glück: Der Wolfshybride Raik lebt heute in einem Wildpark im deutschen Thüringen. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wohl aus dem Piemont ist ein mutmasslicher Wolfshybride in die Schweiz eingewandert.
  • Das männliche Tier wurde nun aufgrund des Artenschutzes im Churer Rheintal erlegt.
  • Die DNA-Probe werde voraussichtlich im Mai weitere Erkenntnisse über das Tier geben.

Im Churer Rheintal ist letzte Woche ein mutmasslicher Wolfshybride erlegt worden. Beim Tier handelt es sich um ein Rüden noch unbekannten Alters. Eine genetische Untersuchung wurde eingeleitet.

Verschiedene Hinweise deuten darauf hin, dass das männliche Tier mit sehr auffälliger, beigefarbener Fellfärbung aus dem Piemont über das Tessin nach Graubünden eingewandert sein könnte, teilte das Amt für Jagd und Fischerei am Freitag mit. Die DNA-Probe werde voraussichtlich im Mai weitere Erkenntnisse über das Tier geben.

Ende Dezember 2021 sei der Kanton über Nachweise eines beigefarbenen Wolf‐Hund‐Hybriden bei Domodossola informiert worden. Das aussergewöhnlich helle Erscheinungsbild und der Nachweise des Tieres in verschiedenen Regionen deuteten laut Informationen aus Italien stark darauf hin, dass es sich um einen abwandernden Nachkommen aus einer bekannten Wolf‐Hund‐Verpaarung in der Region Alessandria im Piemont handeln dürfte.

Hybridtiere gefährlich für Wolfspopulation

Nachdem es im Verlauf des Januars einzelne Nachweise des vermeintlichen Hybriden zuerst in der Nähe von Domodossola und später im Tessin gegeben hatte, tauchten in den vergangenen Wochen Hinweise auf, dass sich das Tier im Churer Rheintal aufhielt, wie es weiter hiess.

Wegen des Artenschutzes ist es wichtig, dass Hybridtiere erlegt werden, damit sie sich nicht reproduzieren können, wie das Amt weiter schreib. Anderenfalls könne dies zu langfristigen negativen Folgen für die Wolfspopulation führen. Nach eidgenössischer Jagdgesetzgebung seien mutmassliche Hybriden in begründeten Verdachtsfällen durch die kantonalen Vollzugsbehörden zu erlegen.

Eine DNA‐Probe des Tieres werde nun an der Universität Lausanne genetisch untersucht. Der Abschuss des Tieres sei in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt erfolgt.

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