Moutiers Separatisten wollen eine neue Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Städtchens. Sie verzichten auf einen Rekurs ans Bundesgericht.
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Bei einer Kundgebung demonstrieren die Separatisten mit Jura-Fahnen in Moutier JU. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Nichtigkeit der Abstimmung über die Verlegung von Moutier an den Kanton Jura bestätigt(Archivbild). Foto: Jean-Christophe Bott - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Moutivers Seperatisten wollen eine neue Volksabstimmung.
  • Sie ziehen, dass Urteil des Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter.

Moutiers Separatisten wollen so rasch wie möglich eine neue Volksabstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit des heute bernjurassischen Städtchens. Sie möchten, dass ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird.

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Separatisten demonstrieren in Moutier. - keystone

Separatisten wollen eine rasche Abstimmung anstelle von Rekurs

An einer Versammlung heute Donnerstagabend in Moutier sprachen sich 399 Personen für eine rasche Abstimmung aus. 18 Personen stimmten für einen Weiterzug und drei enthielten sich der Stimmen. Es handelt sich um eine Empfehlung der Wechselbefürworter an diejenigen, welche 2018 ein erstinstanzliches Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzogen.

Laurent Coste von «Moutier ville jurassienne» sagte, die Rekurs-Urheber seien nicht gezwungen, die Empfehlungen zu befolgen. Es sei aber davon auszugehen, dass sie befolgt würden. Vier Rekurse sind laut Coste noch nach Lausanne weiterziehbar.

Verwaltungsgericht: «Schwere Rechtsverletzungen»

Im Juni 2017 hatten die Stimmberechtigten Moutiers entschieden, dass das heute bernjurassische Städtchen zum Kanton Jura wechselt. Die Entscheidung fiel knapp aus, der Unterschied betrug lediglich 137 Stimmen.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte aber nach Rekursen von Pro-Bernern den Urnengang im November des vergangenen Jahres.

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Fahnen des Kantons Bern, der Schweiz und des Kantons Jura. Das Bild entstand 2017 bei der Auflösung der Interjurassischen Versammlung. - sda - Keystone/PETER KLAUNZER

Die Verlautbarungen der Gemeinde vor der Abstimmung von 2017 seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die Separatisten ihrerseits mit Rekursen am bernischen Verwaltungsgericht.

Dieses bestätigte im August die Annullation des Urnengangs wegen «schwerer Rechtsverletzungen». Moutiers Separatisten beschlossen in der Folge, alle Separatisten der bernjurassischen Ortschaft zu einem allfälligen Weiterzug dieses Urteils zu befragen.

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