Motorfahrzeuge sind an der Basler Kinderfasnacht ab 2026 verboten
Ab 2026 sind motorisierte Fahrzeuge an der Basler Kinderfasnacht verboten – ein Schritt zum Kinderschutz.

Am Fasnachtsdienstag in Basel sind motorisierte Fahrzeuge ab 2026 zum Schutz der Kinder verboten. Dies gilt auch für E-Bikes, E-Roller und E-Trottinette. Die Kantonspolizei passt die Polizeivorschriften zur Fasnacht entsprechend an, wie sie am Montag bekanntgab.
Im Fasnachtsperimeter sind somit nur noch von Hand gezogene Wagen und Requisiten erlaubt, auch wenn diese von einem Elektromotor unterstützt werden. Ebenso erlaubt sind «fasnachtskonforme» Fortbewegungsmittel im Schritttempo wie zum Beispiel ein «Waggis-Velo».
Im Gegensatz zum Cortège am Montag- und Mittwochnachmittag ist der «Fasnachtszyschtig» mit der Kinderfasnacht unorganisiert. Es gibt dann keinen gesicherten Umzug. Darum sind Kinder in diesem Gedränge in zunehmendem Masse gefährdet, wie es im Communiqué heisst.
Zudem sei der Andrang am Dienstag von Jahr zu Jahr gewachsen.
Sicherheit vor Tradition
Mit der neuen Bestimmung wolle die Polizei in Absprache mit dem Fasnacht-Comité auf den konsequenten Schutz der kleinsten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler setzen.
«Abzuwarten, bis ein schwerer oder sogar tödlicher Unfall geschieht, wäre unverantwortlich und nicht im Sinne der Basler Fasnacht», heisst es im Communiqué.
Die Kantonspolizei wird die neue Regel in den Vorschriften im Vorfeld zur Fasnacht veröffentlichen. Mit der Vorankündigungen sollen Wagenbauer, Cliquen und «Zyschtigsziigli» genug Zeit haben, um sich darauf einzustellen, wie es weiter heisst.