Mord-Urteil gegen Mann in der Waadt aufgehoben
Ein 32-jähriger Mann, der seine Freundin erwürgt hatte, wird nicht ins Gefängnis gehen.

Das Waadtländer Kantonsgericht hat eine 14-jährige Gefängnisstrafe mit anschliessender kleiner Verwahrung gegen einen 32-jährigen Mann aufgehoben, der Ende 2018 in Yverdon-les-Bains VD seine Freundin erwürgt hatte. Es erklärte ihn für unzurechnungsfähig und verurteilte ihn zu einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung.
Das Kriminalgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt hatte den ehemaligen Drogenabhängigen im Mai wegen Mordes verurteilt. Es war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte klare Tötungsabsichten gehabt habe. Der Mann wurde für schuldfähig befunden, obwohl dieser Gutachten zufolge an einer schweren psychiatrischen Erkrankung leidet und deshalb strafrechtlich nicht zurechnungsfähig ist.
Gutachten führt zur Aufhebung des Urteils
Das Berufungsgericht beurteilte den Fall anders. Die kantonalen Richter folgten den Schlussfolgerungen des Gutachtens und hoben das erstinstanzliche Urteil auf. Laurent Seiler, Anwalt des Angeklagten, bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitung «24 Heures».
«Das Urteil lässt meinem Mandanten eine Chance, eines Tages wieder einen Platz in der Gesellschaft zu finden», sagte Seiler. Ein Rekurs der Staatsanwaltschaft ist weiterhin möglich. Der Mann bleibt aus Sicherheitsgründen in Haft. Die angeordnete therapeutische Massnahme verpflichtet ihn zu einer Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung. Sie wird regelmässig neu beurteilt.
Der Mann hatte seine Lebensgefährtin im November 2018 nach wiederholtem Streit erwürgt. Am nächsten Tag erschien er bei der Polizei und gestand die Tat. Die Ermittlungen ergaben, dass die Polizei mehrfach in der Wohnung des Paares eingreifen musste. Mehrere ehemalige Freundinnen des Mannes hatten ihn zudem beschuldigt, ihnen gegenüber gewalttätig gewesen zu sein. Das Opfer war Mutter von drei Kindern.