Mit Kettensäge in Bar: Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme
Im August 2017 begab sich ein Mann aus Schaffhausen in eine Bar – mit einer Kettensäge. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus Schaffhausen begab sich im August 2017 mit einer Kettensäge in eine Bar.
- Das Bundesgericht verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
- Hinzu kommen stationäre therapeutische Massnahmen.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes aus Schaffhausen bestätigt. Verurteilt wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, hinzu kommt die Anordnung stationär therapeutischen Massnahmen.
Der Verurteilte hatte sich im August 2017 mit einer Kettensäge in eine Bar begeben. Zuvor hatte der Geschäftsführer der Bar den Mann weggeschickt. Dieser kam mit einer Akku-Kettensäge zurück, liess den Motor aufheulen und richtete das Schwert vor sich nach oben.
Das Obergericht Schaffhausen bestätigte im Dezember 2018 die erstinstanzliche Verurteilung. Weiter wies es die Berufung des Verurteilten und die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft ab.
Vom Bundesgericht verurteilt
Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid das Urteil des Obergerichts. Der Mann hatte eine Verurteilung wegen versuchter Drohung und nicht wegen vollendeter Drohung beantragt. Zudem verlangte er die Anordnung beziehungsweise die Fortführung der ambulanten Therapie statt der stationären Massnahme.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die anwesenden Personen in der Bar in Angst und Schrecken versetzt wurden. Somit ist der Straftatbestand der Drohung erfüllt worden. Nur wenige Wochen zuvor hatte ein Mann in Schaffhausen mit einer Kettensäge mehrere Personen verletzt. Tatort waren die Räume einer Versicherungsgesellschaft.
Freiheitsstrafe und stationäre Therapie
Auch die stationäre therapeutische Massnahme erachtet das Bundesgericht als angebracht und verhältnismässig. Dies wurde belegt durch ein psychiatrisches Gutachten.
Der Verurteilte war 2010 bereits einmal in einem Strafverfahren begutachtet worden. Damals hatte der Gutachter – der gleiche wie im aktuellen Fall – ebenfalls eine stationäre therapeutische Massnahme empfohlen. Das Gericht ordnete jedoch eine ambulante Therapie an.