Das Urteil über den Kettensägen Angreifer steht fest: Der 53-Jährige ist für schuldunfähig erklärt worden. Eine stationäre Massnahme wurde angeordnet.
Kettensägen
Ein Informationsschild an der Fassade des Kantonsgerichts Schaffhausen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 53-Jähriger griff im Juli 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge an.
  • Am Mittwoch wurde das Urteil gefällt.
  • Der unter Schizophrenie leidende Mann wurde für schuldunfähig erklärt.

Gut zwei Jahre nach seinem Kettensägen-Angriff in Schaffhausen ist ein Schweizer in die Psychiatrie eingewiesen worden. Den Tatbestand der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung sah das Kantonsgericht Schaffhausen am Mittwoch erfüllt.

Weil der heute 53-Jährige aber an einer besonders schweren Form der Schizophrenie leidet, wurde er in eine Klinik eingewiesen. Es bestehe eine grosse Rückfallgefahr für Gewaltdelikte, hiess es.

Angreifer leidet an schwerer Form der Schizophrenie

Der Mann leidet unter einer besonders schweren Form der Schizophrenie. Gemäss Gutachten besteht eine grosse Rückfallgefahr für Gewaltdelikte. Seine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie ist so schwer, dass er sogar innerhalb einer Gruppe von Schizophreniekranken einen aussergewöhnlichen Fall darstellt. Das führte der Staatsanwalt am Mittwoch vor Gericht aus.

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Der Angreifer leidet an einer besonders schweren Form von Schizophrenie. Die psychische Erkrankung beeinflusst die gesamte Persönlichkeit auf unterschiedliche Weise. - Pixabay

«Er ist vollständig in seiner Perspektive gefangen.» Seit Jahren lebt der Angreifer deshalb von einer IV-Rente.

Erste Zeichen für Erkrankung seit 1999

Erste Zeichen für die Erkrankung gab es nach einem Vespa-Unfall im Jahr 1999. Er wurde dabei zwar nicht schwer verletzt, ist seither aber der festen Überzeugung: Er habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Seit diesem Unfall spürte der ehemalige Dachdecker auch die «negativen Kräfte», die ihn angreifen würden.

Mit dieser Einschätzung ist der Beschuldigte selber jedoch nicht einverstanden. «Der Staatsanwalt verunglimpft meine Person. Ich bin hirnverletzt.»

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Peter Sticher, Erster Staatsanwalt, Maj Ravi Landolt, Kantonaler Stv. und Leiter Sicherheitspolizei, und Mediensprecherin Cindy Beer, von links, sprechen am Mittwoch, 26. Juli 2017 an der Pressekonferenz der Polizei Schaffhausen. - Keystone

Sein Anwalt ist zumindest in einem Punkt mit dem Staatsanwalt einig: Der 53-jährige Schweizer ist schuldunfähig. Der Staatsanwalt forderte eine stationäre Massnahme nach Artikel 59. Der Anwalt will ihn nicht mit einer Massnahme bestraft sehen. Immerhin habe er sich nicht der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.

Täter beging Tat im Juli 2017

Der ehemalige Dachdecker hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer Kettensäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei Mitarbeiter wurden verletzt, zwei zufällig anwesende Kunden erlitten einen Schock.

Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.

Bei seiner Verhaftung trug er in einer Einkaufstasche zwei Pistolen-Armbrüste mit sich, die mit 16 Zentimeter langen Pfeilen geladen waren. Dies, weil er sich vor der Verschleppung durch Menschenhändler fürchtete.

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