Mit 40 Stundenkilometern zu viel durch Baustelle
Weil er auf einer Baustelle nicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung geachtet hat, wird ein Autofahrer einer groben Verkehrsverletzung beschuldigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Autofahrer fuhr bei einer Baustelle mehr als doppelt so schnell vorbei wie erlaubt.
- Nun wurde der Fall bis vor das Bundesgericht gezogen – mit Erfolg.
Ein Autofahrer begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, wenn er mit über 80 Stundenkilometer statt der signalisierten Limite von 40 Stundenkilometer an einer Baustelle vorbeifährt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gutgeheissen.
Auf der Strecke, auf welcher der Autofahrer im Februar 2017 am Ende der Baustelle geblitzt wurde, gilt üblicherweise eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde. Wegen der Bauarbeiten wurde das zulässige Tempo auf 40 Kilometer pro Stunde hinuntergesetzt.
Bis ans Bundesgericht
Die Genfer Justiz verurteilte den Mann lediglich wegen einer einfachen Verkehrsverletzung zu einer Busse von 1500 Franken. Die Genfer Staatsanwaltschaft zog den Fall jedoch mit Erfolg ans Bundesgericht weiter. Sie verlangte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 260 Franken und eine Busse von 9360 Franken.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass es sich vorliegend um eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln handle. Die Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich sei zum Schutz der Arbeiter gesenkt worden. Auf solchen Abschnitten müssten Autolenker besonders vorsichtig sein.
Indem der Autofahrer am Ende dieses Abschnitts über 80 Stundenkilometer gefahren sei, habe er ohne Skrupel gehandelt und eine Gefahr für die Arbeiter geschaffen. Der Fall geht nun zur erneuten Beurteilung an das Genfer Kantonsgericht zurück.