Mildere Strafe für Ex-Lehrer wegen sexueller Handlungen mit Kindern
Das Walliser Kantonsgericht hat die Strafe eines Ex-Lehrers auf 22 Monate bedingt reduziert. Zuvor waren drei Jahre, 18 Monate auf Bewährung, verhängt worden.

Das Walliser Kantonsgericht hat die Strafe eines Ex-Lehrers wegen sexueller Handlungen mit Kindern reduziert. Es sprach für den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten aus. Die Vorinstanz hatte ihn zu drei Jahren Gefängnis, davon 18 Monate auf Bewährung, verurteilt.
Das Kantonsgericht verurteilte den ehemaligen Lehrer zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren. Weiter sprach es gegen ihn ein zehnjähriges Verbot zur Ausübung beruflicher oder nichtberuflicher Tätigkeiten aus, bei denen Minderjährige beteiligt sind.
Das Kantonsgericht erachtete es als erwiesen, dass der Mann zwischen 2016 und 2018 seine zur Tatzeit zwischen zehn und elf Jahre alte Schülerin dreimal nach Schulschluss im Bereich der Brüste, des Gesässes und des Schrittes berührt hatte. Weiter befand es ihn für schuldig, im Jahr 2017 sexuelle Beziehungen zu einem 15-jährigen Mädchen unterhalten zu haben, als er 29 Jahre alt war.