Mietzinsbeiträge für kinderlose Haushalte ab dem 1. Juli
Ab 1. Juli 2025 erhalten in Basel-Stadt auch kinderlose Haushalte Mietzinsbeiträge – die Regierung hat die nötige Verordnung und das Gesetz verabschiedet.

In Basel-Stadt können ab dem 1. Juli 2025 auch kinderlose Haushalte Mietzinsbeiträge erhalten. Die Basler Regierung hat die entsprechende Verordnung erlassen und das revidierte Mietbeitragsgesetz per dann in Kraft gesetzt, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die monatlichen Beiträge liegen je nach Einkommen, Wohnungsgrösse und Mietzins zwischen 50 und 1060 Franken. Anspruchsberechtigt sind Einpersonen- oder Paarhaushalte mit einem Jahreseinkommen von rund 50'000 Franken, sofern mindestens eine Person seit zwei Jahren in Basel-Stadt wohnhaft ist.
Mit der im Februar vom Grossen Rat abgesegneten Reform haben neu rund 3250 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Mietbeiträge.
Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt 8,8 Millionen Franken. Gesuche können beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden.