Die Messerangriff-Täterin von 2020 in Lugano wurde zu einer Freiheitsstrafe von fast 10,5 Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte sogar 14 Jahre.
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Im Manor von Lugano ist es im November 2020 zu einer Messerstecherei gekommen. - Keystone

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit verschärft sie das Urteil der ersten Instanz.

Die heute 30-jährige Frau, die 2020 in einem Warenhaus in Lugano zwei Kundinnen mit einem Messer angegriffen und eine davon schwer verletzt hatte, wurde 2022 von der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und einer vorgängigen stationären therapeutischen Behandlung verurteilt.

Bundesanwaltschaft fordert 14 Jahre Freiheitsstrafe

Gegen das Urteil legte die Bundesanwaltschaft (BA) Berufung ein. Im Berufungsprozess von Mitte Juli forderte die BA eine längere Freiheitsstrafe, und zwar 14 statt neun Jahre. Die Verteidigung ihrerseits kritisierte die Haftbedingungen scharf und verlangte eine leichte Reduktion des erstinstanzlichen Strafmasses.

In ihrem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil bestätigt die Berufungskammer den Schuldspruch der ersten Instanz und spricht die 30-Jährige erneut des zweifachen versuchten Mordes, der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz sowie der illegalen Ausübung der Prostitution schuldig.

Die im Tessin wohnhafte, damals 28-jährige Frau hatte im November 2020 im Manor Lugano zwei wahllos ausgewählte Kundinnen mit einem Brotmesser attackiert. Im Prozess erklärte sie später, sie habe ihre Opfer töten wollen.

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