Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Schweiz wegen Spitalstreiks

    Keystone-SDA
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    Neuchâtel,

    Der EGMR sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt. Betroffen sind 17 frühere Spitalangestellte und vier Gewerkschaftssekretäre.

    Streik
    Streikende des Spitals La Providence und Gewerkschaftsvertreter demonstrierten 2013 vor dem Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der EGMR verurteilt die Schweiz wegen eines Streiks am Spital La Providence in Neuenburg.
    • Die Richter stellten eine Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fest.
    • Betroffen sind 17 ehemalige Spitalangestellte und vier Gewerkschaftssekretäre.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz im Zusammenhang mit einem Streik am Spital La Providence in Neuenburg verurteilt. Die Strassburger Richter stellten eine Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fest.

    klage strassburg
    Rüge aus Strassburg: Laut Gericht war nicht genügend vorhersehbar, wann der Streik rechtswidrig wurde. (Archivbild) - keystone

    Die Schweiz habe gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag mit. Der Fall betrifft 17 ehemalige Angestellte des Spitals La Providence und vier Gewerkschaftssekretäre.

    Streikende konnten Rechtswidrigkeit nicht vorhersehen

    Nach Ansicht des Gerichtshofs war für die Streikenden nicht ausreichend vorhersehbar, dass ihr zunächst rechtmässiger Arbeitskampf zu einem bestimmten Zeitpunkt als rechtswidrig eingestuft werden könnte.

    Wie wichtig ist dir ein starker Kündigungsschutz für Beschäftigte, die an einem Streik teilnehmen?

    Indem die Schweizer Gerichte ihnen auf dieser Grundlage den Kündigungsschutz verweigerten, hätten sie den Kern ihres Streikrechts verletzt.

    Das Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass der Streik nach dem 23. Januar 2013 nicht mehr als letztes Mittel gerechtfertigt und damit unverhältnismässig gewesen sei.

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    Kommentare

    User #5260 (nicht angemeldet)

    Wann tritt die Schweiz endlich aus diesen unsäglichen Organisationen aus. Nichts als Geld- und Zeitverschwendung.

    User #5819 (nicht angemeldet)

    Wer streikt, sollte für jeden Tag, den er streikt, zehn Tage in das Gefängnis gesteckt werden, bei Wasser und Brot.

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