Die St. Galler Staatsanwaltschaft klagt einen 35-jährigen Algerier wegen Mordes, Diebstahls sowie weiterer Delikte an und fordert die Höchststrafe. Der Mann soll in der Asylunterkunft in Mels im Streit mit einem Küchenmesser auf einen 38-jährigen Ägypter eingestochen haben. Das Opfer starb an seinen Verletzungen.
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Demonstranten protestieren vor dem Sem gegen Ausschaffungs-«Gefängnisse». (Symbolbild) - Keystone
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In der Gruppenunterkunft Heiligkreuz in Mels befinden sich nur rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende die ausreisen müssen. Der Beschuldigte soll am 13. Februar 2018 in der Gruppenunterkunft mit einem Küchenmesser 29 Mal auf einen damals 38-jährigen Ägypter eingestochen und ihm so todbringende Verletzungen zugefügt haben. Die Kantonspolizei St. Gallen konnte den Beschuldigten am gleichen Tag in Mels verhaften. Das Opfer verstarb am nächsten Tag im Spital.

Die in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung sei abgeschlossen, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag. Sie klagt den den 35-jährigen Algerier beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland unter anderem wegen Mordes, Diebstahls, mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes an.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine Busse von 500 Franken sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren. Der Beschuldigte befand sich vom 13. Februar 2018 bis zum 3. Juli 2018 in Untersuchungshaft; seit dem 4. Juli 2018 ist er im vorzeitigen Strafvollzug.

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