Mehr Spielraum für Berner Gemeinden bei der Mehrwertabschöpfung

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Bern,

Die bernischen Gemeinden sollen die Abschöpfung von Planungsmehrwerten auf Grundstücken flexibel handhaben können. Das Kantonsparlament hat die entsprechenden Anpassungen im Baugesetz verabschiedet.

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Das Rathaus Bern. - Keystone

Der Grosse Rat hiess die Gesetzesänderung am Donnerstag mit 133 zu 1 Stimmen gut und verzichtete auf eine zweite Lesung. Planungsmehrwerte entstehen dann, wenn ein Grundstück ein-, um- oder aufgezont wird. Die dadurch erzielte Wertsteigerung der Liegenschaft kann einer Abgabe unterworfen werden.

Die Änderung im Baugesetz sieht vor, dass die Gemeinden in bestimmten Fällen eigene Regelungen für die Abschöpfung von Planungsmehrwerten erlassen können. Die Revision betrifft die Freigrenzen oder die Fälligkeit der Abgaben. Ausserdem wird das Verfahren für die Festlegung der Mehrwertabgabe leicht angepasst.

Im Rat herrschte die Meinung vor, dass man den Gemeinden möglichst viel Autonomie lassen sollte. Die SVP unterlag sowohl mit dem Antrag, einen Freibetrag von 20'000 Franken für die Berechnung des planungsbedingten Mehrwertes im Gesetz festzulegen, wie auch mit der Forderung, die Mehrwertabgabe bei Aufzonungen auf 40 Prozent zu begrenzen.

Die Revision geht auf zwei vom Parlament überwiesene Vorstösse zurück. Sie korrigiert «gesetzgeberische Versehen» aus der letzten umfassenden Änderung des Baugesetzes im Jahr 2016. Damals führten die Bestimmungen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen zu einer Flut von Einsprachen.

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