Maskenpflicht – wo ab Donnerstag eine Maske getragen werden muss
Der Bundesrat hat die Ausdehnung der Maskenpflicht beschlossen. So muss sie auch im Freien getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Maskenpflicht in der Schweiz wird weiter ausgedehnt.
- Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen & Betrieben eine Maske getragen werden.
Die seit dem 19. Oktober geltende Maskenpflicht wird ab morgen Donnerstag ausgeweitet. Bisher musste sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und Flughäfen getragen werden.
Neu gilt «Maske auf» auch in Aussenbereichen von Läden, Restaurants oder Bars. Auch in «belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann», muss eine Maske getragen werden.

In Schulen ab der zweiten Sekundarstufe und am Arbeitsplatz gibt es nun auch eine Maskenpflicht. Einzig wenn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann, darf die Maske abgenommen werden.
Die neuen Regeln entsprechen im Grossen und Ganzen also der Maskenpflicht, wie sie seit Dienstag im Tessin gelten. Bundesrat Alain Berset konnte sich also gegen die Kantone durchsetzen, welche sich gegen eine Maskenpflicht im Freien gewehrt hatten.
Die Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren und Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, gilt nach wie vor.
Die neue Regelung wurde unbefristet beschlossen.