Im Kanton St. Gallen wird an Schulen wieder eine Maskenpflicht eingeführt. Schüler im Kindergarten und in der Primarschule sind davon ausgenommen.
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Der Kanton St. Gallen reagiert auf die steigenden Corona-Fälle an den Schulen und führt erneut die Maskenpflicht ein. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton St. Gallen werden die Corona-Massnahmen verschärft.
  • Ab Freitag gilt in Volksschule und Sekundarstufe II eine unbefristete Maskenpflicht.
  • Grund dafür sind die steigenden Zahlen der Neuinfektionen.

Der Kanton St. Gallen reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Ab Freitag gelten verschärfte Corona-Massnahmen an den Schulen. Der Bildungsrat verfügt erneut die Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht ist unbefristet und wird dem Verlauf der Pandemie angepasst, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Sie gilt für alle Lehrpersonen und Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Keine generelle Maskenpflicht besteht weiterhin für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und in der Primarschule.

Steigende Anzahl der Neuansteckungen

Ausschlaggebend für den Entscheid waren die zahlreichen isolations- oder quarantänebedingten Ausfälle von Lehrpersonen sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten, wie es weiter heisst.

Mit dem Entscheid, die Maskenpflicht an den Schulen erneut einzuführen, reagiert der Bildungsrat auch auf die ansteigende Anzahl der Neuansteckungen an den Schulen. Es handelt sich um dieselben Massnahmen, die bereits bis nach den Herbstferien Gültigkeit hatten.

Mit einer erneuten Maskenpflicht soll die Anzahl Personen in Isolation oder Quarantäne reduziert und der Schulbetrieb entlastet werden.

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