Ein Genfer erschoss 2017 eine Frau. Das Gericht entschied entgegen der Staatsanwaltschaft nicht auf Mord, sondern Totschlag.
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Das Genfer Gerichtsgebäude. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Genfer, der e2017 eine Frau erschoss, muss für zehn Jahre ins Gefängnis.
  • Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft entschied das Gericht nicht auf Mord.

Ein 43-jähriger Genfer, der 2017 eine 36-jährige Frau erschossen hat, muss zehn Jahre ins Gefängnis. Das Genfer Strafgericht blieb mit seinem am Freitag verkündeten Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Richter entschieden nicht auf Mord, weil es ihrer Ansicht keine erschwerenden Umstände gab.

Das Tötungsdelikt sei nicht geplant gewesen. «Der Angeklagte handelte aus Wut, Frustration und Verbitterung über die Misserfolge in seinem Leben. Er fühlte sich von dem Opfer verbal angegriffen und dies hatte eine auslösende Wirkung», urteilten sie.

Täter hat paranoide Persönlichkeitsstörung

Der Täter leidet an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und das Gericht folgte einem Gutachten, das dem Angeklagten eine leicht verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat attestierte.

Dennoch wiege das begangene Verbrechen schwer, stellten die Richter fest. Jemandem wegen einer Beleidigung das Leben zu nehmen, sei ein völlig unverhältnismässiger Akt. Der Angeklagte, der zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wird sich zudem einer ambulanten Behandlung unterziehen müssen.

Staatsanwältin Juliette Harari, die eine Verurteilung wegen Mordes und 18 Jahre Gefängnis beantragt hatte, wusste am Freitag noch nicht, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Sie müsse sich etwas Bedenkzeit geben. Die leidgeprüfte Familie des Opfers schien das Urteil ungläubig zur Kenntnis zu nehmen.

Keine klaren Antworten vom Täter

Dem Angeklagten fiel es vor Gericht offensichtlich schwer, klare Antworten zu den Geschehnissen in der Nacht vom 21. auf den 22. November 2017 zu geben. Laut der Anklageschrift ging der Mann in jener Nacht vor einer Bar an der Frau vorbei. Die Frau, die gerade ihren 36. Geburtstag feierte, rauchte auf der Strasse eine Zigarette.

Die beiden kannten sich vom Sehen, weil sie sich früher schon im Ausgang getroffen hatten. Bald entbrannte ein Streit über einen Geldbetrag von 20 Franken. Der Angeklagte warf der Frau vor, sie schulde ihm diesen Betrag seit langem.

Der Mann verliess den Schauplatz des Streits, kehrte aber wenig später wieder zurück und holte eine geladene Glock-Pistole aus seiner Hosentasche. Er gab vier Schüsse ab, zwei davon trafen sein Opfer. Die Frau wurde durch die Kugeln schwer verletzt und verstarb einige Stunden später im Spital. Der Mann wurde unmittelbar danach in seinem Zuhause verhaftet.

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