Das Bezirksgericht Münchwilen TG hat einen 35-jährigen Kellner, der in einer Bar auf zwei Gäste geschossen hat, zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Bezirksgericht Münchwilen
Eingang des Bezirksgerichts Münchwilen TG. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 35-jähriger Serbe hat in einer Bar auf zwei seiner Kunden geschossen.
  • Er wurde nun zu 14 Jahren Haft verurteilt und wird anschliessend des Landes verwiesen.

Der 35-Jährige schoss vor einer Bar in Rickenbach TG mit einer Pistole mehrmals auf zwei Gäste. Zuvor kam es einer Auseinandersetzung wegen der damals geltenden Corona-Massnahmen in der Bar, etwa die Maskenpflicht und die Personenbeschränkung.

Das Gericht sprach den Mann wegen mehrfach versuchten Mordes schuldig, hiess es im Urteil, das am Samstag veröffentlicht wurde. Der Serbe wird anschliessend an seine Haftstrafe für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Der Angestellte einer Bar schoss im Mai 2021 vor dem Lokal aus nächster Nähe auf seine beiden Opfer. Als sie die Flucht ergriffen, sei er ihnen gefolgt und habe weiter abgedrückt, so die Staatsanwaltschaft. Mindestens sieben Schüsse wurden abgefeuert.

Eines der Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt

Die Opfer überlebten trotz Schussverletzungen. Einer der Männer hatte sich gemäss Anklage in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden.

Unmittelbar nach den Schüssen flüchtete der Mann ins Ausland. Er wurde sieben Monate später in Ungarn festgenommen und in die Schweiz überführt.

Vor Gericht entschuldigte sich der geständige Täter bei den Opfern. Sie seien jedoch aufgrund von Provokationen mitverantwortlich an der Eskalation. Der Kellner machte geltend, angegriffen worden zu sein und in Notwehr gehandelt zu haben.

Gericht sieht keine Notwehr

Das bezeichnete die Staatsanwaltschaft während der Gerichtsverhandlung als «Schutzbehauptung». Er habe besonders skrupellos gehandelt, weil er nach Diskussionen in der Bar in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt worden sei. Die Anklage forderte 16 Jahre Haft.

Nebst der Haftstrafe und dem Landesverweis verurteilte das Gericht den Täter zur Zahlung von Verfahrenskosten und Opferentschädigungen in der Höhe von rund 130'000 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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