Luzerner Rinderhalterpaar muss sich wegen Tierquälerei verantworten
Weil es seine über 600 Rinder vernachlässigt haben soll, muss sich ein Luzerner Ehepaar am heutigen Mittwoch vor dem Kriminalgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide bedingte Strafen und eine Busse. Die Anklageschrift zeichnet ein düsteres Bild der sieben Landwirtschaftsbetriebe des 66-jährigen Mannes und der 62-jährigen Frau. Der Veterinärdienst habe die Ställe bei Kontrollen verdreckt und mit nassen Liegeplätzen vorgefunden. In einem Fall seien die Kühe im bis zu 40 Zentimeter hohen Kot gewatet.
Die Tiere wurden gemäss Anklageschrift nicht ausreichend gepflegt. Die Kontrolleure trafen sie oft verschmutzt und leidend an. Zahlreiche Tiere gingen lahm, weil sie zu lange Klauen hatten. Die Klauenverbände waren oft ungenügend oder nicht vorhanden. In einem Stall hatten Kälber nicht jederzeit Zugang zu Wasser.
Auch die Einrichtung einiger Ställe wurde von den Kontrolleuren beanstandet. In einem Stall bestand die Gefahr, dass Kälber durch ein Loch im Boden in die Jauchegrube rutschen konnten. Auf einem anderen Hof war der Boden des Auslaufbereichs für Rinder ungeeignet und rutschig. Tiere, die ausgerutscht seien, hätten nur mit Mühe aufstehen können, heisst es in der Anklageschrift.
Die Anklage wirft den Beschuldigten auch vor, die Behandlung von kranken Tieren nicht oder nur ungenügend dokumentiert zu haben. Zudem seien kranke Tiere als gesund deklariert und zum Metzger transportiert worden, ohne dass ein Tierarzt zuvor abgeklärt habe, ob sie transportiert werden könnten.
Eingeschritten waren die Behörden, nachdem eine Amtstierärztin bei der Kontrolle eines Hofes am 2. Februar 2017 ein totes Kalb in einem verdreckten Stall vorgefunden hatte. Die Behörden kontrollierten darauf auch die anderen Betriebe des Ehepaars.
Nachkontrollen zeigten keine Besserung, trotz entsprechenden amtlichen Verfügungen. Eine Kontrolle versuchte der Beschuldigte handgreiflich zu verhindern. Die Polizei musste ihm Handschellen anlegen.
Weder das Schweizer Halterpaar noch die osteuropäischen Angestellten hatten gemäss Anklage eine anerkannte landwirtschaftliche Ausbildung. Die Beschuldigten hätten als verantwortliche Tierhalter ihre gesetzlichen Pflichten nicht wahrgenommen, heisst es in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft klagte das Ehepaar deswegen wegen eventualvorsätzlichen Verstössen gegen das Tierschutz- und das Heilmittelgesetz an. Der Mann wurde zudem der Hinderung einer Amtshandlung sowie der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz angeklagt, weil er Mist nicht korrekt gelagert habe.
Für den Beschuldigten beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine bedingte Geldstrafe zu 20 Tagessätzen und eine Busse von 15'000 Franken. Die Beschuldigte soll mit 22 Monaten bedingt und einer Busse von 15'000 Franken bestraft werden.












