Stadt Luzern

    Acht Verletzte: Raser (47) baut Unfall – jetzt muss er in den Knast

    Keystone-SDA
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    Luzern,

    Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Raser, der einen Unfall verursachte, zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt.

    Autofahrer Steuer Raser Blitzer
    Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Raser zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. (Symbolbild) - Depositphotos

    Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Autofahrer, der mit stark übersetzter Geschwindigkeit einen Unfall verursachte, zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Bei dem Unfall waren mehrere Personen verletzt worden.

    Der 47-Jährige war in der Darstellung der Staatsanwaltschaft in einer Mainacht 2024 auf der Autobahn A2 in Luzern, auf der Tempo 80 gilt, deutlich zu schnell unterwegs. Im Sonnenbergtunnel beschleunigte er auf 147 km/h, im Reussporttunnel auf 104 km/h.

    Kurz nach dem Reussporttunnel kollidierte das Auto des Beschuldigten in einer leichten Rechtskurve mit einem korrekt links von ihm fahrenden Personenwagen. Die beiden Fahrzeuge prallten darauf gegen Betonelemente.

    Alle acht Fahrzeuginsassen wurden beim Unfall verletzt.

    Sollten Raser härter bestraft werden?

    Das Gericht sprach den Beschuldigten des Rasertatbestands, des Fahrens im fahrunfähigen Zustand, der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung und des Drogenkonsums schuldig. Dies geht aus dem am Sonntag publizierten Urteildispositiv hervor.

    Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Davon muss der Beschuldigte sechs Monate absitzen. Für die restlichen 21 Monate gewährte das Gericht bei einer Probezeit von zwei Jahren den bedingten Vollzug.

    Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert.

    Auf den von der Staatsanwaltschaft verlangten Landesverweis verzichtete das Gericht. Grund dafür ist, dass es den Beschuldigten von dem von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwurf der Gefährdung des Lebens freisprach. Dieses Delikt würde einen obligatorischen Landesverweis nach sich ziehen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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    Kommentare

    User #1696 (nicht angemeldet)

    Der kann sich freuen,.....denn jetzt gibts Kuschelprgramm vom allerfeinsten und das auf Kosten der Steuerzahler;-))

    User #5430 (nicht angemeldet)

    Die Richter sind heutzutage schon lange nicht mehr unabhängig und vertreten die Meinungen ihre Parteien und anderer politischer Richtungen.

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