Luzerner Konkursbeamte erhalten neu alle einen fixen Lohn
Das Luzerner Kantonsgericht schafft das umstrittene Sportelsystem ab: Künftig erhalten Konkursbeamtinnen und -beamte einen fixen staatlichen Lohn.

Das sogenannte Sportelsystem bei den Luzerner Konkursämtern hat ausgedient. Das Kantonsgericht hat entschieden, dass neu alle Konkursbeamtinnen und -beamte einen von den Gebühreneinnahmen unabhängigen und staatlich festgelegten fixen Lohn erhalten sollen. Beim Sportelsystem führt der Konkursbeamte das Amt auf eigene Rechnung.
Er bezahlt die Kosten für das Büro, die Büroeinrichtung und allfällige Angestellte selbst. Im Gegenzug erhält er von der Gemeinde die erhobenen Gebühren sowie vom Kanton eine Zulage. Derzeit kenne im Kanton Luzern nur noch das Konkursamt Luzern West diese gebührenabhängige Entlöhnung, teilte das Kantonsgericht am Montag mit.
Schweizweit auslaufendes Modell
Das Sportelsystem sei ein schweizweit auslaufendes Modell. Bis spätestens am 1. Februar 2026 werde im Konkursamt Luzern West das Sportelsystem durch einen von den Gebühreneinnahmen unabhängigen Lohn ersetzt, teilte das Kantonsgericht mit.
Für spezifische Aufgaben könnten weiterhin ausserordentliche Konkursbeamtinnen und -beamte im Sportelsystem eingesetzt werden. Das Konkursamt Luzern West ist für die Gebiete Entlebuch, Willisau und Sursee zuständig und hat Standorte in Willisau und Nottwil.
Zudem gibt es das Konkursamt Luzern, das Konkursamt Kriens und das Konkursamt Hochdorf.