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Kanton Luzern: Angst vor Ausweisung – SP will Opferschutz stärken

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Die SP fragt den Regierungsrat, ob die Behörden im Kanton Luzern genug Fachwissen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt haben.

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Kanton Luzern: Angst vor Ausweisung – SP will Opferschutz stärken (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Betäubung und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und eine Minderjährige: Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Aargauer Grossrat sorgen schweizweit für Empörung. Die Schwere der Übergriffe, das Leid der Betroffenen und das Verhalten der Behörden werfen grundlegende Fragen zum Opferschutz auf, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund.

Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung

Der Fall zeigt eindrücklich, dass die Angst von Betroffenen mit ausländischer Herkunft, im Falle einer Anzeige ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, real und begründet ist. Diese Angst kann dazu führen, dass Opfer keine Anzeige erstatten, was letztlich Täter schützt und ihnen ermöglicht, diese Unsicherheit auszunutzen. Für Betroffene muss klar sein: Der Staat schützt die Opfer und nicht die Täter.

Vor diesem Hintergrund will die SP wissen, wie der Kanton Luzern sicherstellt, dass die zuständigen Behörden über das notwendige Fachwissen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verfügen, um den Opferschutz wirksam gewährleisten zu können – insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund.

Härtefallbestimmung auf dem Prüfstand

Zudem stellt sich die Frage um die Prüfung und Anwendung des Art. 50 Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Die Schweiz hat im Jahr 2005 eine Härtefallbestimmung ins Gesetz aufgenommen, um Migrant:innen besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Es stellt sich nun die Frage, wie dieser Härtefall umgesetzt wird, auch in Luzern.

«Der Kanton Luzern muss sicherstellen, dass die Behörden über das notwendige Fachwissen verfügen. So müssen z.B. Hinweise zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bei migrationsrechtlichen oder sozialhilferechtlichen Entscheiden systematisch berücksichtigt werden», fordert SP-Kantonsrätin Pia Engler. «Ohne dieses Fachwissen können wir den Opferschutz schlicht nicht gewährleisten und es kann nicht sein, dass Opfer von Gewalt, für ihre Rechte kämpfen und sich um ihren Aufenthaltsstatus Sorgen machen müssen», bekräftigt Pia Engler.

Kommentare

User #9149 (nicht angemeldet)

Also sind Personen die Menschen in die Schweiz bringen jetzz täter? Schön das die SP das so sieht

User #9149 (nicht angemeldet)

Täter Opfer umkehr ist ein Phänomen, wo man zuerst eine Straftat machen darf und sich danach durch was anderes als Opfer hinstellt. Das legitimiert die Straftat trotzdem nicht, aber viele fallen drauf rein.

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