Luzern begrüsst Bundesratsentscheid zu Tempo 30
Der Kanton Luzern ist mit der vom Bundesrat beschlossenen Tempo-30-Regelung zufrieden. Auswirkungen auf die seit knapp einem Jahr geltende Luzerner Praxis hat diese nicht.

Der Bundesrat hat am Mittwoch auf den 1. Oktober eine neue Vorgabe für die Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf Durchgangsstrassen erlassen. Er setzte damit eine Motion des Luzerner Nationalrats Peter Schilliger (FDP) um.
Gemäss der neuen Bestimmung in der eidgenössischen Signalisationsverordnung braucht es für die Temporeduktion ein zusätzliches Gutachten. Dieses muss aufzeigen, dass Tempo 30 keinen Ausweichverkehr erzeugt und die Strasse damit ihre bisherige Funktion als Durchgangsstrasse behält.
Intensive Diskussionen
Der Luzerner Regierungsrat hat bereits auf den 1. September 2025 nach intensiver politischer Diskussion die kantonale Strassenverkehrsverordnung im Hinblick Tempo 30 revidiert. Demnach ist eine Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen nur möglich, wenn diese notwendig, zweckmässig und verhältnismässig sei.
Das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) erachtet eine erneute Anpassung der kantonalen Verordnung nach dem Entscheid des Bundesrats als nicht notwendig, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Verordnung decke die neue Logik weitgehend ab, erklärte es.
Das BUWD geht deswegen auch nicht davon aus, dass Tempo-30-Projekte durch die neuen Bundesbestimmungen verzögert werden könnten. Die Prüfphilosophie des Kantons Luzern berücksichtige mit dem Kriterium «Funktion der Strasse» bereits den Ausweich- und Schleichverkehr sowie die Wahrung der Verkehrsorientierung, erklärte es.
Insgesamt ist der Kanton Luzern mit der Bundeslösung zufrieden. Entscheidend sei, dass die Hierarchie des Strassennetzes erhalten bleibe, erklärte das BUWD. Positiv sei zudem, dass der Bundesrat in seiner Verordnungsänderung auf die Pflicht für lärmarme Beläge verzichtet habe.






