Wegen der Trennung von seiner Frau übergoss ein Mann diese mit Säure – dafür bekam er einen Landesverweis und muss über sieben Jahre einsitzen.
Der Säureattentäter lauerte seinem Opfer vermummt in einer Tiefgarage auf. (Symbolbild)
Der Säureattentäter lauerte seinem Opfer vermummt in einer Tiefgarage auf. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pole übergoss seine Ehefrau im Kanton Luzern mit Säure.
  • Der Grund war eine schwierige Trennung.
  • Er wurde wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Straftaten für schuldig befunden.
Ad

Ein 54-jähriger Pole wurde vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Haftstrafe von über sieben Jahren verurteilt. Er hatte seine Ehefrau wiederholt terrorisiert und schwer verletzt. So berichtet es «PilatusToday».

Verbrechen aus Leidenschaft

Der Mann, der aus Polen stammt, wurde wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Beleidigung, Drohung und versuchter Nötigung für schuldig befunden. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe wurde er zu einer Geldstrafe von 7000 Franken auf Bewährung verurteilt.

Die Misshandlungen begannen im Jahr 2019 nach der Trennung des Paares. Der Angeklagte zielte mit seinen Angriffen darauf ab, seine Frau zu entstellen, und soll dabei besonders heimtückisch vorgegangen sein.

Gewalt eskaliert

Nachdem der Beschuldigte die gemeinsame Wohnung im Luzerner Hinterland Ende Februar 2021 verlassen hatte, kam es bald zum ersten Übergriff. Bei einem Besuch, um seinen Hund abzuholen, fuhr er mit seinem BMW direkt auf sein Opfer zu. Nur ein Sprung zur Seite rettete die Frau vor Schlimmerem.

Im Advent desselben Jahres lauerte er seiner Ex-Frau auf dem Weg zur Arbeit auf. Dort übergoss er sie mit einer chemischen Substanz. Seitdem ist das Opfer auf einem Auge blind und psychisch traumatisiert.

Urteil übertrifft Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses im März eine Strafe von fünf Jahren Gefängnis und einen Landesverweis gefordert.

Das Luzerner Kriminalgericht ging jedoch über diese Forderung hinaus: Es bestätigte den Landesverweis für zehn Jahre, erhöhte aber die Gefängnisstrafe auf sieben Jahre und drei Monate.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenAdventGewaltStrafeAugeHundBMW