Eine Frau war vor etwa zweieinhalb Jahren von ihrem Exfreund in Hannover (D) mit ätzendem Rohrreiniger übergossen worden. Der Täter muss Schmerzensgeld zahlen.
Die 29-jährige Vanessa Münstermann gibt vor dem Landgericht Interviews.
Die 29-jährige Vanessa Münstermann gibt vor dem Landgericht Interviews. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wollte seine Ex-Freundin laut einem Richter «hässlich machen».
  • Der Täter muss nun wegen des Säureangriffs rund 284'000 Franken Schmerzensgeld zahlen.

Das Landgericht Hannover (D) hat einer durch einen Säureangriff ihres Exfreunds entstellten Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 284'000 Franken (250'000 Euro) zugesprochen. Der Täter habe die 29-Jährige entstellen und «hässlich machen wollen», begründeten die Richter nach Angaben des Gerichts ihre Entscheidung von heute Dienstag. Wenn er nicht freiwillig zahlt, kann die Frau eine Zwangsvollstreckung betreiben lassen.

Die Frau war vor etwa zweieinhalb Jahren von ihrem Exfreund in Hannover beim Gassigehen mit ihrem Hund abgepasst und mit ätzendem Rohrreiniger übergossen worden. Sie erlitt schwere Verletzungen im Gesicht und am Körper und verlor ein Auge. In einem Strafprozess wurde der Täter 2016 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Schwere der Tat

Ausserdem zahlte er nach Gerichtsangaben bereits rund 56'800 Franken (50'000 Euro) an sein Opfer. Die Richter in dem von der 29-Jährigen angestrengten Zivilprozess hielten angesichts der Schwere der Tat aber auch die geforderten weiteren 284'000 Franken (250'000 Euro) für «angemessen». Im deutschen Recht habe Schmerzensgeld auch die Funktion, eine «Kompensation» für das Opfer zu sein, die über finanziellen Ausgleich hinausgehe.

Das Urteil kann von dem beklagten Täter noch angefochten werden. Dann müsste das Oberlandesgericht Celle sich mit dem Fall befassen.

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