Luzern: Maserati gemietet und dann verkauft – jetzt droht Knast
Zwei Schweizer haben einen mündlichen Vertrag zur Übergabe eines Maserati Ghibli S Q4 beschlossen. Wie jener tatsächlich aussah und erfüllt wurde, ist unklar.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 79-Jähriger hat Anzeige wegen Veruntreuung eines Personenwagens erstattet.
- Ein 30-Jähriger hat einen von ihm übergebenen Maserati verkauft.
- Vor Gericht wurde nun diskutiert, wem das Auto zu dem Zeitpunkt tatsächlich gehörte.
Es ist ein Fall mit vielen offenen Fragen, der am Donnerstagmorgen vor dem Kantonsgericht Luzern diskutiert wurde. Klar ist, dass ein heute 30-Jähriger am 13. Oktober 2020 einen Maserati Ghibli S Q4 für 41'000 Franken verkaufte. Unklar ist, wem der Maserati überhaupt gehörte.
Denn der 30-Jährige schloss am 16. Juli 2020 einen mündlichen Vertrag mit einem heute 79-jährigen Garagisten ab. Dieser berechtigte den 30-Jährigen, den Maserati zu nutzen. Jener zahlte dafür eine Kaution in der Höhe von 5000 Franken, wie die «Luzerner Zeitung» festhält.
Weiterhin sollte der 30-Jährige monatlich 1000 Franken als Mietzins entrichten, was er jedoch nicht tat. Stattdessen behauptet er, den Maserati für die Übergabe von 48'000 Franken in bar beim Garagisten gekauft zu haben. Der Garagist kann sich an eine solche Barzahlung nicht erinnern.
Garagist, 30-Jähriger, Schwiegervater – wer ist der Besitzer?
Anschliessend fand der oben benannte Verkauf für 41'000 Franken durch den 30-Jährigen an einen Privatkäufer statt.
Gemäss der Staatsanwältin habe der 30-Jährige wie ein Eigentümer über den Maserati verfügt und sich damit unrechtmässig bereichert. Dem 79-Jährigen sei somit ein Schaden von knapp 50'000 Franken entstanden.

Als Besitzer des Wagens war während des Verkaufs derweil nicht der 30-Jährige, sondern dessen Schwiegervater eingetragen. Beim Anblick seiner vermeintlichen Unterschrift äusserte jener vor Gericht jedoch, weder lesen noch schreiben zu können.
Der Verteidiger des 30-Jährigen äusserte einen insgesamten Mangel «an der Prozessvoraussetzung». Dass der Garagist sich nicht erinnern könne, die 48'000 Franken in bar erhalten zu haben, kommentiert er mit den Worten: «Hätte er das Geld nicht erhalten, hätte er die Übergabe verneint.»
Keine Rücklagen, keine Quittung: Barzahlung unwahrscheinlich
Die Staatsanwältin hält die Barzahlung für unwahrscheinlich: Der Beschuldigte habe sich damals in einem finanziell desolaten Zustand befunden. Ebenfalls führt sie das Fehlen einer Quittung über die 48'000 Franken an.
Für den 30-Jährigen fordert sie laut der «Luzerner Zeitung» eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Der Fall war bereits am 8. März 2024 vor dem Kriminalgericht verhandelt worden. Damals verurteilte das Gericht den 30-Jährigen wegen Veruntreuung und Fahrens ohne Berechtigung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe.
Der Beschuldigte hatte daraufhin Berufung eingelegt. Wie das Urteil nun ausfällt, werden die Parteien auf dem Schriftweg erfahren.